Fragen und Antworten zur Auszahlung der Direktzahlungen 2015

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung für das Antragsjahr 2015 erfolgt mit Fälligkeit 28. April 2016.

Wer bekommt eine Auszahlung?

Direktzahlungen werden grundsätzlich nur aktiven Betriebsinhabern gewährt, welche die Grundvoraussetzungen für die Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen erfüllen, Direktzahlungen im Mehrfachantrag 2015 beantragt haben und mindestens 1,5ha beihilfefähige Fläche bewirtschaften.

Wieviel wird ausgezahlt?

Der österreichweite Auszahlungsbetrag liegt bei rund 671 Mio. Euro, davon wurden ca. 350 Mio. Euro im Dezember 2015 ausbezahlt.

Wann erfolgt der Bescheid-Versand?

Die Bescheide werden am 17. Mai 2016 (die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien) und am 20. Mai 2016 (die restlichen Bundesländer) gemeinsam mit anderen Mitteilungen (Ausgleichszulage 2015 und ÖPUL) versandt.

Was passiert mit der DIZA-Teilzahlung (2015)?

Der ursprünglich im Dezember 2015 überwiesene Teilbetrag scheint als Rückforderung auf dem AMA-Förderkonto bzw. als Lastschrift auf dem Kontoauszug auf. Im Gegenzug wird der für die DIZA 2015 errechnete Betrag gutgeschrieben. Es kommt daher automatisch zu einer Gegenverrechnung mit den Auszahlungen mit Fälligkeit 28. April 2016. In der Regel macht die DIZA 2015-Zahlung mehr aus als die Teilzahlung (2015) und es kommt zur Auszahlung der Differenz. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Teilzahlung (2015) zu hoch bemessen wurde und es zu einer Rückforderung kommt.

Wie ist der DIZA-Auszahlungsbetrag auf meinem Kontoauszug ersichtlich?

Auf Grund von Änderungen im Zahlungsverkehr der Banken können Auszahlungsinformationen auf den Zahlungsanweisungen (und damit auf dem Kontoauszug) nur mehr eingeschränkt angezeigt werden. Damit die Buchungen zum Auszahlungstermin 28. April 2016 – abgesehen vom Kontoauszug – gut nachvollzogen werden können, werden die Detaildaten in einer sogenannten Zahlungsinformation betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich „ePostkasten“ zur Verfügung gestellt.

Was kann auf www.eama.at eingesehen werden?

Der Auszahlungsbescheid ist ab Mitte Mai 2016 betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich „ePostkasten“ einsehbar. Bereits ab 28. April 2016 kann im Bereich „Konto“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden.

Wer kann mir bei Fragen zur Auszahlung weiterhelfen?

Für Fragen zur DIZA-Auszahlung steht unter anderem ein Hotlineservice der AMA unter der Telefonnummer 01/333 7116 zur Verfügung. Es ist empfehlenswert, den Erhalt des Bescheides abzuwarten, um die errechneten Beträge nachvollziehen zu können. Bei Fragen zur Auszahlung kann auch die Landwirtschaftskammer weiterhelfen.

Welche rechtlichen Mittel stehen zur Verfügung?

Einwände gegen den Bescheid können in Form einer Beschwerde innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheids bei der AMA eingebracht werden. Beschwerden können postalisch an die AMA an die Adresse Dresdnerstraße 70, 1200 Wien oder per E-Mail an gap@ama.gv.at übermittelt bzw. erstmals auch online unter www.eama.at eingereicht werden.

Welche Betriebe erhalten nicht die vollständige Auszahlung?

Eine Zahlungsanweisung für Direktzahlungen darf gemäß geltenden EU-Vorgaben jedoch erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages erfolgen. Daher ist es nicht möglich, alle Betriebe, die einen Antrag im Rahmen des Mehrfachantrages Flächen 2015 gestellt haben, bei der Auszahlung im April 2016 zu berücksichtigen. Die betroffenen Betriebe (rund 900) werden von der AMA darüber schriftlich informiert.

Wann erfolgt die nächste DIZA-Auszahlung?

Die Auszahlung der Direktzahlungen 2015 für die jetzt nicht berücksichtigten Betriebe erfolgt voraussichtlich beim nächsten Berechnungstermin Ende August 2016.

Zu welchen Änderungen kommt es aufgrund der neuen GAP?

Durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik kommt es bei den Direktzahlungen ab 2015 zu wesentlichen Änderungen. Das in Österreich angewandte "Historische Modell" wird auf ein sogenanntes "Regionalmodell" umgestellt. Die Direktzahlungen sind nun mehr in einzelne Maßnahmen unterteilt. Die Zahlungsansprüche wurden auf Grundlage der beihilfefähigen Fläche 2015 neu zugewiesen und werden künftig in Form der Basisprämie ausbezahlt. Die Erbringung von besonderen Umweltleistungen bei Einhaltung der „Greeningauflagen“ wird mit einer Ökologisierungsprämie, der sogenannten "Greening-Zahlung" abgegolten. Weitere Ziele der Direktzahlungen ab 2015 sind die verstärkte Förderung von Junglandwirten sowie eine sogenannte Kleinerzeugerregelung für Betriebe mit einem Direktzahlungsbetrag von bis zu EUR 1.250. Für auf Almen aufgetriebene Rinder, Schafe und Ziegen wird eine gekoppelte Stützung gewährt.