Absatzförderung - Allgemeine Informationen

Die neue Regelung für die Programmeinreichung zu Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern gilt seit Jänner 2016.

Vorschläge für Programme sind bei der Europäischen Exekutivagentur für Forschung (REA) zu stellen. Die Vorschläge zu Programmen werden von der REA geprüft und bewertet.

Die Mitgliedstaaten werden über den Auswahlprozess informiert und sind nach wie vor für die Programmdurchführung, die Zahlungen und Kontrolle von Einzellandprogrammen verantwortlich.