Unterstützung für die Pflege unserer Berge und Almen

Berggebiete nachhaltig bewirtschaften

Knapp zwei Drittel der landwirtschaftlich genutzten Flächen Österreichs liegen im benachteiligten Gebiet. Drei Viertel aller heimischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe arbeiten in diesem Bereich. Den weitaus größten Anteil nimmt dabei das Berggebiet ein, in dem unter besonders erschwerten Bedingungen gearbeitet wird: steile Flächen, ungünstiges Klima und oft abgeschiedene Lagen.

Die Almen bedecken mit ihren Weiden und anderen Flächen rund 20 Prozent der Gesamtkatasterfläche. Sie sind von großer raumwirtschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Bedeutung. Milchvieh- und Rinderhaltung stellen in diesen Gebieten die mit Abstand wichtigsten Produktionsbereiche dar. Der alpinen Tierhaltung wird aus diesem Grund besondere Aufmerksamkeit zuteil. Da ihre Produktionskosten deutlich höher sind, steht den Halterinnen und Haltern von Raufutter verzehrenden Tieren eine umfangreichere Förderung zu.
Die Bergbäuerinnen und Bergbauern pflegen zudem die alpine Kulturlandschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Naturgefahren.

Die Bewirtschaftung der Berge und Almen ist daher von unschätzbarem Wert sowie eine Grundvoraussetzung für Regionalität und Sicherheit. Das neue Programm unterstützt die Bäuerinnen und Bauern in diesen Regionen. Es fördert ihren wichtigen Beitrag für eine flächendeckende, umweltgerechte Landwirtschaft.

Für die Bewirtschaftung von Almen und Gemeinschaftsweiden gibt es drei große Förderbereiche:

  • Direktzahlungen (DIZA) inklusive gekoppelter Stützung (Almauftriebsprämie)
  • Ausgleichszulage (Almfördereinheiten)
  • Österreichisches Agrarumweltprogramm (ÖPUL), Maßnahmen Almbewirtschaftung und Tierwohl-Behirtung

Die einzelnen Förderungen sind nicht voneinander abhängig und können gesondert beantragt werden.
Genaue Informationen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Fachbereiche.

Voraussetzungen für die Beantragung

Flächen

Die Beantragung der beihilfefähigen Flächen ist von der bewirtschaftenden Person oder von der geschäftsführenden Person der Alm/Gemeinschaftsweide zu beantragen.

Ausgleichszulage und Direktzahlungen für Almen und Gemeinschaftsweiden werden im Zuge des Mehrfachantrag Flächen beantragt.

Almen müssen auf festgelegten Alm-Referenzflächen liegen. Jede Alm muss zudem im Almkataster auf der Agrarbezirksbehörde des jeweiligen Bundeslandes registriert sein. Die Referenzenflächen werden zentral in der AMA verwaltet, ebenso die Vergabe von Betriebsnummern für Almen.

Gültige Nutzungsart der Feldstücke ist "L", die gültige Schlagnutzungsart ist "Almfutterfläche".

Die Betriebsform Gemeinschaftsweide muss auf ausgewiesenen Heimgut-Referenzflächen liegen. Die Referenzenflächen werden zentral in der AMA verwaltet. Die Vergabe von Betriebsnummern für Gemeinschaftsweiden erfolgt über die Statistik Austria.
Gültige Nutzungsart der Feldstücke ist "D", die gültigen Schlagnutzungsarten sind "Hutweide", "Dauerweide", "Mähwiese/-weide zwei Nutzungen" und "Mähwiese/-weide drei und mehr Nutzungen".

Tiere

Förderungen auf Almen und Gemeinschaftsweiden gibt es für Rinder, Schafe, Ziegen und Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) und Neuweltkamele (Lamas, Alpakas, …).

Die Tiere müssen fristgerecht gemeldet sein und mindestens 60 Tage auf Alm- oder Gemeinschaftsweideflächen weiden.

Rinder werden von der bewirtschaftenden Person oder von der geschäftsführenden Person der Alm/Gemeinschaftsweide über das Rindernet auf der Betriebsnummer der Alm oder Gemeinschaftsweide an- oder abgemeldet. Nähere Informationen zur Meldung von Rindern finden Sie im Merkblatt Alm-/Weidemeldung Rinder.

Schafe, Ziegen und Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) und Neuweltkamele (Lamas, Alpakas, …) werden im eAMA durch die bewirtschaftende Person oder von der geschäftsführenden Person der Alm/Gemeinschaftsweide in der Auftriebsliste gemeldet. Nähere Informationen zur Meldung von Schafe, Ziegen, Equiden und Neuweltkamele finden Sie im Informationsblatt Almen und Gemeinschaftsweiden.