Vorhabensart 3.2.1. (Absatzförderung für LQR)

Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ sieht in Punkt 8.7.1 für die Vorhabensart „Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Lebensmittelqualitätsregelungen durch Erzeugergemeinschaften" (3.2.1) anstelle einer laufenden eine zeitlich befristete Antragstellung erst nach Veröffentlichung eines entsprechenden Aufrufs vor.

Die AMA und das BMNT geben daher bekannt, dass mit Veröffentlichung dieses Aufrufs Förderungsanträge in der Vorhabensart 3.2.1 von der zuständigen Bewilligenden Stelle (AMA) entgegengenommen werden.