Lebendrinderkennzeichnung und -registrierung

Als Folge des Auftretens der Rinderkrankheit BSE ist der Rindfleischkonsum in ganz Europa drastisch zurückgegangen und auch der Export in Länder außerhalb der EU stark eingebrochen. Aufgrund dessen wurde von der Europäischen Union eine neue Rinderkennzeichnungs-Verordnung beschlossen, wobei die Doppelkennzeichnung und die Meldungen an eine zentrale Rinderdatenbank als Neuerung, einerseits zur besseren Rückverfolgbarkeit des Rindfleisches und anderseits als Instrument der Seuchenbekämpfung, eingeführt wurden.

Mit der Umsetzung des Systems in Österreich wurde im Jahr 1997 die Agrarmarkt Austria (AMA) betraut. Die Datenbank gilt mit 1. Oktober 1999 als von der EU Kommission anerkannt. Laufende Verbesserungen stellen die hohe Datenqualität der Rinderdatenbank sicher.

Die von der AMA geführte Rinderdatenbank steht den Veterinären auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene über das Onlineportal eAMA für Erhebungen und Recherchen zur Verfügung.

Die Rinderdatenbank dient auch als Datengrundlage für Viehbestandserhebungen, die Rinderzucht und wird als Basis für die Abwicklung der Tierprämien herangezogen.