Vieh und Fleisch

Allgemein

Gemäß Agrarmarkttransparenzverordnung sind Schlachthöfe, Zerlegebetriebe, Vermittler und Nutzviehmärkte ab einer bestimmten Größe verpflichtet, wöchentliche Preismeldungen an die Agrarmarkt Austria zu übermitteln.
Aus diesen Daten werden gewichtete Durchschnittspreise errechnet, die an die EU-Kommission, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft sowie die Statistik Austria gemeldet werden. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung unter Marktinformation – Vieh und Fleisch.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen