ÖPUL 2015 – letzte Chance für Verlängerung

03.12.2021 Fristgerechter Herbstantrag für Teilnahme im Jahr 2022 notwendig

Alle ÖPUL-Maßnahmen laufen mit Ende des Jahres 2021 automatisch aus, weshalb ein fristgerechter Herbstantrag für die Teilnahme im Jahr 2022 unbedingt erforderlich ist. Die Online-Antragstellung für den ÖPUL Herbstantrag 2021 ist noch bis spätestens am Mittwoch, den 15. Dezember 2021, möglich. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ hat die Einreichfrist bereits am 15. Oktober 2021 geendet.

Für das Förderjahr 2022 können nur jene Maßnahmen mit dem Herbstantrag 2021 weiter beantragt werden, die am Betrieb im Förderjahr 2021 gültig sind. Ein Neueinstieg ist nur für die Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle“ möglich. Ein Umstieg in andere Maßnahmen oder ein Kategoriewechsel bei den Tierschutzmaßnahmen sind nicht zulässig. Die Möglichkeit, mittels Antrag auf Maßnahmenübernahme bestehende Verpflichtungen von einem anderen Betrieb zu übernehmen, besteht jedoch weiterhin. Für die Genehmigung der Maßnahmenübernahme ist die fristgerechte Beantragung der betroffenen Maßnahmen im Herbstantrag 2021 entweder vom Vorbewirtschafter oder vom übernehmenden Betrieb erforderlich.

Keine Nachfrist vorgesehen

Zum spätesten Einreichtermin gibt es keine Nachfrist. Um auch im Antragsjahr 2022 eine ÖPUL-Prämie für die Ende 2021 auslaufenden Maßnahmen zu erhalten, darf daher der Termin 15. Dezember 2021 nicht versäumt werden. Der nächste Neueinstieg in ÖPUL-Maßnahmen wird voraussichtlich in der künftigen ÖPUL-Förderperiode ab 2023 (Antragstellung im Herbst 2022) möglich sein.

Online-Einreichung

Die Einreichung des Herbstantrages 2021 ist ausschließlich online möglich. Die Erfassung der Daten erfolgt entweder durch die Antragstellerin oder den Antragsteller selbst mit Betriebsnummer und PIN-Code bzw. Handy-Signatur unter www.eama.at oder mittels Hilfestellung durch die Landwirtschaftskammern.

Ein Leitfaden zur elektronischen Antragstellung, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen stehen unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Herbstantrag/Handbuecher-Online-Antrag zur Verfügung. Falls bei der Erfassung Probleme auftreten, helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA gerne auch telefonisch unter der Nummer 050 3151 99.

Abmeldung von verlängerten Maßnahmen

Falls die Verlängerung doch nicht in Anspruch genommen werden soll, können die Maßnahmen bis zur Ankündigung einer Vor-Ort-Kontrolle oder Mitteilung einer Verwaltungskontrolle (zum Beispiel in der Auszahlungsmitteilung für 2022) mittels Korrektur zum Herbstantrag 2021 auf www.eama.at storniert werden. Die Förderungsverpflichtungen müssen bis zur Abmeldung eingehalten werden. Eine Abmeldung hat keine Auswirkung auf den Verpflichtungszeitraum 2015 bis 2021.