Private Lagerhaltung von Milchprodukten
Aus dem Milchbereich sind folgende Erzeugnisse grundsätzlich förderfähig:
- Butter aus Rahm, welche unmittelbar und ausschließlich aus Kuhmilch gewonnen und innerhalb von 60 Tagen vor dem Tag der Antragsstellung bzw. der Einreichung des Angebots hergestellt wurde.
- Magermilchpulver, welches unmittelbar und ausschließlich aus Kuhmilch gewonnen und innerhalb von 60 Tagen vor dem Tag der Antragsstellung bzw. der Einreichung des Angebots hergestellt wurde.
- Käse mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe gem. VO (EU) Nr. 2015/1852.
Zum Zeitpunkt des Antrages auf einen Lagervertrag muss sich die Vertragsmenge bereits im Lager befinden.
Mindestqualitätskriterien (Auszug)*:
| Butter | |
| Parameter | Gehalt | 
| Milchfett | Mindestens 80 GHT | 
| Wasser | Höchstens 16 GHT | 
| Fettfreie Trockenmasse | Höchstens 2 GHT | 
| Magermilchpulver | |
| Parameter | Gehalt | 
| Eiweißgehalt | Mindestens 34,0 GHT bezogen auf die fettfreie Trockenmasse | 
| Fettgehalt | Höchstens 1,50 GHT | 
| Wassergehalt | Höchstens 5,0 GHT | 
Die Qualitätsanforderungen für die Beihilfe für private Lagerhaltung sind in Anhang VI der VO (EU) 2016/1238 nachzulesen.
*) Die Qualitätsanforderungen für Käse sind durch ihre jeweiligen Produktspezifika definiert.