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Vogelgrippe
Vogelgrippe
19.08.2015
Briten heben Einschränkungen wieder auf
Nicht nur die Vereinigten Staaten von Amerika sind vom Ausbruch der Vogelgrippe, dem sogenannten H5N1 Virus und dessen Subtypen betroffen sondern auch China, Ghana, Nigeria und einige andere Staaten. Aber auch in EU Staaten treten immer wieder vereinzelt Fälle auf, zuletzt wurde in Deutschland, im Landkreis Emsland ein erneuter Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt. Wohin gegen die Briten nun wieder etwas aufatmen können.
Am 13. Juli wurde auf einer Farm in Preston, welche in der Region Lancashire (GB) liegt, der Ausbruch von Vogelgrippe bestätigt. Daraufhin wurden sofort strikte Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Krankheit umgesetzt. Wobei eines dieser Ziele - das gesundheitliche Risiko für die Menschen so gering als möglich zu halten – war und ist. 21 Tage nach der Grundreinigung und Desinfektion der Stallungen sowie aller betroffenen Räumlichkeiten konnten die Einschränkung aufgehoben werden. Dies bedeutet, dass alle geflügelhaltenden Farmen innerhalb der errichteten Überwachungszone (zehn Kilometerradius) ab sofort wieder Geflügel und andere Tiere ohne Einschränkungen transportieren dürfen. Es wurden durch diese Vorgehensweise auch die EU-Vorschriften zur Beendigung solcher Maßnahmen eingehalten. Diese EU-Vorschrift besagt eben unter anderem, dass die Einschränkungen wieder aufgehoben werden dürfen, wenn innerhalb von 21 Tage nach der Reinigung und Desinfektion kein neuerlicher Fall von Vogelgrippe auftritt. Diese Geschehnisse der jüngsten Vergangenheit sind für Großbritannien ein Mahnmal und erinnern unter anderem auch daran, dass stets ein Risiko für einen neuerlichen Ausbruch der Vogelgrippe besteht. Daher ist es umso wichtiger auf eine gute Biosecurity (= präventive Maßnahmen werden gesetzt um ein bestimmtes Risiko zu minimieren) zu achten. Das britische Department für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (Defra) fordert Geflügelhalter auf, sich danach zu richten. Folgende Maßnahmen sind dabei inkludiert:
strikter, limitierter und kontrollierter Zugang zu den Geflügelherden
Maßnahmen um die Geflügelfarmen vor Wildvögeln zu schützen, z.B. Futter- und Wasserstellen so platzieren, dass Wildvögel nicht angelockt werden
reine Kleidung und reines Schuhwerk tragen, nach getaner Arbeit sollte diese gereinigt und desinfiziert werden
Reinigung und Desinfektion aller Transportmittel nach dem Gebrauch
Desinfektions- und Reinigungsmittel für eventuelle Besucher zur Verfügung stellen
nur reines und frisches Trinkwasser anbieten
regelmäßige Reinigung der Futterbehälter etc.
Nachforschungen und Beobachtungen ergaben, dass die wahrscheinlichste Übertragung der Krankheit durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln passieren. Keine weiteren Erkrankungen in Großbritannien wurden bis dato gemeldet.
Quelle:
thepoultrysite.com