Vogelgrippe in Österreich – Verschärfung der Maßnahmen

16.02.2021 Stallpflicht für Betriebe mit mehr als 350 Stück Geflügel in Risikogebieten

Das Gesundheitsministerium verschärft die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest (Vogelgrippe). Für jene Betriebe, die mehr als 350 Tiere halten, wird mit 17. Februar eine absolute Stallpflicht erlassen. Betroffen sind Geflügelhalter in den bereits seit Anfang Dezember definierten Risikogebieten.

Für Betriebe mit weniger als 350 Tieren sind Ausnahmen von der Haltung in Ställen möglich, wenn in gemischten Betrieben eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel erfolgt und „das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommt und die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sind.“

Anlass für die Nachschärfung der bereits geltenden Präventionsmaßnahmen sind weitere Funde von infizierten Tieren. Neben dem ersten bestätigten Vogelgrippefall in Niederösterreich (HPAI, Virusstamm H5N8) wurden zwei weitere infizierte Schwäne in einem Risikogebiet in der Südsteiermark (H5N5) sowie ein Schwan in Wien aufgefunden (H5N8).

Die derzeit in Österreich festgestellten Virusstämme H5N8 und H5N5 sind laut AGES für den Menschen nicht gefährlich und werden auch nicht über Lebensmittel übertragen.

Die Auswirkungen auf die Versorgungslage sind derzeit schwer einzuschätzen. Letztendlich hängt es davon ab, in welchem Ausmaß Regionen mit größeren Geflügelbetrieben von der Vogelgrippe betroffen sind. Die Dauer der Stallpflicht hat Konsequenzen auf die Vermarktung von Freiland- und Bioeiern: Eier aus Freilandhaltung dürfen bis zu 16 Wochen nach Beginn der Stallpflicht noch als Freilandeier vermarktet werden. Eine Verknappung könnte daher nach Ablauf dieser Frist auftreten. Deutlich länger ist die Frist für die Vermarktung von Eiern aus biologischer Erzeugung. Bio-Hennen muss insgesamt mindestens ein Drittel ihrer Lebenszeit Auslauf gewährt werden.

Die Eier- und Geflügelpreise werden wöchentlich in den AMA Marktdaten analysiert und visuell dargestellt.

1. Novelle 2021 der Geflügelpest-Verordnung 2007:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/70/20210216

Präventionsmaßnahmen AGES:
https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/vogelgrippe/

Reiterer, 16.02.2021