Direktvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen

28.03.2011

Bis 14. Mai 2011 müssen die Meldungen über die im Zwölfmonatszeitraum 2010/2011 direktvermarkteten Mengen an Milch und Milchprodukten der Agrarmarkt Austria (AMA) übermittelt werden.
Aus diesem Grund erhalten in den nächsten Tagen alle Inhaber einer Quote für Direktverkäufe von der AMA ein personalisiertes Meldeformular und eine diesbezügliche Ausfüllanleitung zugesendet.
Um den Aufwand für die betroffenen Landwirte so gering wie möglich zu halten, bietet die AMA auch heuer wieder unter www.eama.at die Möglichkeit der Online - Meldung an.
„Nachdem im Jahr 2010 bereits mehr als 40 Prozent der Meldungen über den elektronischen Weg erfolgt sind, haben wir diese Meldeschiene weiter ausgebaut. So wird zum Beispiel zur Umrechnung der Produkt-kg in Milch-kg im Sinne höherer Nutzerfreundlichkeit automatisch ein Standardfaktor vorgeschlagen, der jedoch bei betriebsspezifischen Abweichungen durch den Benutzer wieder abgeändert werden kann. Nach erfolgter Übermittlung kann die Meldung jederzeit bequem online unter dem Menüpunkt „Meldungen abrufen“ eingesehen oder auch ausgedruckt werden“, berichtet Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.

Definition des Direktverkaufs von Milch oder Milcherzeugnissen

Unentgeltliche Überlassung oder Verkauf von Milch oder in Milchäquivalent umgerechneten Milcherzeugnissen an den Verbraucher ohne Einschaltung eines behandelnden oder verarbeitenden Unternehmens. Auch Lieferungen von Milchprodukten an einen Käufer (=Molkerei) gelten gemäß Art. 65 Abs.g) der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 als Direktvermarktung.
Jede Form der Vermarktung von Milch bedarf einer Quote. Soweit keine (ausreichende) Quote für Direktverkäufe (D-Quote) zugeteilt ist, kann mittels Handelbarkeit oder Leasing eine Quote für Direktverkäufe erworben bzw. erhöht werden. Über die direktvermarkteten Mengen an Milch oder Milchprodukten müssen tägliche Aufzeichnungen geführt werden.
Bei Direktverkauf ohne Quote für Direktverkäufe ist die volle Überschussabgabe (=Zusatzabgabe) zu entrichten.

Wann liegt ein Direktverkauf vor?

Direktverkauf liegt vor, wenn die Milch am landwirtschaftlichen Betrieb erzeugt, dort behandelt, bearbeitet oder verarbeitet wird und dann direkt zum menschlichen Verbrauch an Letztverbraucher oder an Einzelhändler, Großhändler, Großverbraucher oder an Betreiber von Käsereifungs- und Käseverpackungseinrichtungen abgegeben wird. Seit dem Zwölfmonatszeitraum 2004/2005 gilt auch die Lieferung von Käse oder Bauernbutter an einen Käufer (=Molkerei) als Direktvermarktung. Betriebe, die Milch und/oder Milcherzeugnisse (z.B. Rahm) einsetzen, aber keine Milchprodukte herstellen (z.B. Bäckereien) gelten als Großverbraucher. Die Abgabe von Milch an andere Landwirte zur Verfütterung stellt eine Abgabe an Großverbraucher dar.
Die Verwendung von Milch und/oder Milchprodukten im eigenen Haushalt (Eigenverbrauch) und die Verfütterung von Milch an Tiere im eigenen Betrieb gelten nicht als Direktvermarktung.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Fachliche Anfragen
Agrarmarkt Austria
DI Wolfgang Messner
Telefon: 01/33 151-548
Fax: 01/33 151-396
E-Mail: quoten.milch@ama.gv.at

Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at