Überschussabgabe moderat ausgefallen

22.06.2011 Prognose der AMA bestätigt

Die Ergebnisse der Berechnungen der Agrarmarkt Austria (AMA) ergaben für den Zwölfmonatszeitraum 2010/2011 einen Saldierungsprozentsatz von 35,7595 %, eine Basisabgabe von 2,789 Cent/kg sowie eine Überschussabgabe mit Zuschlag von 6,973 Cent/kg Überlieferungsmilch.
Dies bedeutet, dass Landwirte bis zu einer Überlieferung von knapp unter 36 % der ihnen zustehenden Quote eine eher geringe, für alle darüber liegenden Lieferungen jedoch eine höhere Abgabe zu zahlen haben.

In Summe müssen im kommenden Herbst für die nationale Überlieferung von 21.209 Tonnen ca. EUR 5,9 Mio. an die Kommission der EU überwiesen werden.
Im von der AMA regelmäßig publizierten "Milchbarometer" wurde zuletzt von einer saldierten Überlieferung von 28.753 Tonnen ausgegangen. In dieser Prognoserechnung musste die negative Fettkorrektur noch mit dem Faktor 0,09 angesetzt werden. Nach Vorliegen der einzelbetrieblichen Anlieferungswerte konnte die Fettkorrektur exakt berechnet werden, worauf sich zwischen dem letzten Prognosewert des Milchbarometers und der Überschussabgabeberechnung eine Differenz von ca. 7.000 Tonnen ergab.

Milchbarometer - verlässliches Prognoseinstrument auch in Zukunft

Dieses Abrechnungsergebnis deckt sich sehr gut mit der letzten Prognose des von der AMA herausgegebenen Milchbarometers. Damit wird deutlich, dass gut eingeführte und verlässliche Prognoseinstrumente auch in Zukunft von hoher Wichtigkeit sind.
„Die daraus gewonnenen Erkenntnisse haben nicht nur im Rahmen der Quotenverwaltung zur Festsetzung eines Einbehaltes wichtige Bedeutung sondern besitzen auch für statistische Zwecke einen hohen Stellenwert. Daher sollte auch in Zukunft der entsprechende Datenfluss von den Milchkäufern zur AMA gesichert sein.“ erklärt Christian Gessl, Abteilungsleiter für Marktordnungen und Marktberichte in der AMA.

Erfreulicher Weise wurde die Nationale Quote für Direktverkäufe (87.887 Tonnen) durch die gemeldete Absatzmenge von 50.893 Tonnen klar unterschritten, womit in diesem Bereich keine Überschussabgabe anfällt.

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