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25.10.2012

Informationen zur geplanten Auszahlung für das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) und die Ausgleichszulage (AZ) für das Antragsjahr 2012

Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP) am 19. Dezember 2012
Die Hauptauszahlung für das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) und die Ausgleichszulage (AZ) für das Antragsjahr 2012 ist am 15. November 2012 geplant.
Wie bereits im vergangenen Jahr erfolgt im November eine Vorschusszahlung in der Höhe von 75 % an alle ÖPUL- und AZ-Antragsteller. Die restlichen 25 % der Mittel für diese Maßnahmen folgen voraussichtlich im März 2013.
Aufgrund von aktuellen Prüffeststellungen des Europäischen Rechnungshofes muss die Zahlstelle Agrarmarkt Austria (AMA) alle Almen und Gemeinschaftsweiden einer neuerlichen zentralen Verwaltungskontrolle unterziehen.
Betreffend der Auszahlung des Österreichischen Umweltprogramms und der Ausgleichszulage sowie der Einheitlichen Betriebsprämie kommt es gegenüber 2011 zu folgenden Änderungen:
Bei Antragstellerinnen und Antragstellern, die 2012 auf Almen aufgetrieben haben, welche im Jahr 2011 und/oder im Jahr 2012 keine Vor-Ort-Kontrolle durch die Agrarmarkt Austria hatten, kann der Almfutterflächenanteil bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt werden. Die Berechnung der Heimgutflächen ist davon nicht betroffen.
Diese Vorgangsweise erfolgt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Die betroffenen Antragstellerinnen und Antragsteller werden darüber zeitgerecht informiert.
 

Beispiele:

- Maßnahme ÖPUL und AZ sowie EBP beantragt, Almfutterflächen beantragt, keine AMA Vor-Ort-Kontrolle der Alm im Jahr 2011 und/oder 2012: 
Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie sowie Vorschusszahlung in der Höhe von 75% bei ÖPUL und AZ auf Basis der Heimgutfläche

 

- Maßnahme ÖPUL und AZ sowie EBP beantragt, Almfutterflächen beantragt, AMA Vor-Ort-Kontrolle im Jahr 2011 und/oder 2012 hat stattgefunden und konnte zeitgerecht abgeschlossen werden:
Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie sowie Vorschusszahlung in der Höhe von 75 % bei ÖPUL und AZ unter Berücksichtigung der Vor-Ort-Kontrollergebnisse (Berechnungsgrundlage: Heimgutflächen und Almflächen)

 

Einheitliche Betriebsprämie 2012

Die Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 wird am 19.12.2012 erfolgen. Gemäß den geltenden EU-Vorgaben ist eine Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie nur möglich, wenn alle Kontrollen abgeschlossen sind. Da Kontrollen während des gesamten Kalenderjahres durchzuführen sind, können nicht alle Vor-Ort-Kontrollergebnisse bei der Auszahlung im Dezember Berücksichtigung finden.
Die von dieser notwendigen Regelung betroffenen Betriebe werden ab Anfang November 2012 schriftlich von der AMA informiert und erhalten die Einheitliche Betriebsprämie voraussichtlich im April 2013.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at

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