Direktvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen

26.03.2013 Meldefristende 14. Mai 2013 beachten

Ab Ende des Zwölfmonatszeitraumes 2012/2013 (01. April 2012 - 31. März 2013) wird wieder die "Meldung des Direktverkaufs" fällig, die nach den EU-rechtlichen Bestimmungen bis spätestens 14. Mai 2013 an die Agrarmarkt Austria (AMA) übermittelt werden muss. Aus diesem Grund erhalten alle Inhaber einer Quote für Direktverkäufe in den nächsten Tagen von der AMA ein personalisiertes Meldeformular und eine diesbezügliche Ausfüllanleitung zugesendet.

Wichtiges Informationsinstrument

Diese Meldung dient nicht nur dem Vollzug der Quotenregelung sondern ist auch Bestandteil anderer Förderbereiche (Rinderprämien). Darüber hinaus ist sie als einzige einzelbetriebliche Datenquelle zur Erstellung von Statistiken über den milchwirtschaftlichen Direktverkauf wichtig. Ohne diese Informationen könnte dieser wichtige Zweig der Landwirtschaft nicht repräsentativ dargestellt werden.

Über 50 Prozent melden bereits online über www.eama.at

Um den Aufwand für die betroffenen Landwirte so gering wie möglich zu halten, bietet die AMA auch heuer wieder unter  www.eama.at die Möglichkeit der Online-Meldung an. Über die Hälfte der Direktvermarkter nutzten im Vorjahr bereits diese unbürokratische und zeitsparende Meldeschiene.

Unterstützung der Aufzeichnungstätigkeit

Für die Führung der täglichen Aufzeichnungen, die als Grundlage der Meldung des Direktverkaufs dienen, bietet die AMA ein Aufzeichnungsheft an, das es den Direktvermarktern ermöglichen soll, die Mengenflüsse in Ihren Betrieben rationell und übersichtlich darzustellen und auszuwerten. Dieses Aufzeichnungsheft kann entweder unter d-quoten.online@ama.gv.at oder unter 01 / 33151 – 263 oder 264 kostenlos bestellt werden. Ebenso unter www.ama.at als Datei heruntergeladen werden.

Definition des Direktverkaufs von Milch oder Milcherzeugnissen

Unentgeltliche Überlassung oder Verkauf von Milch oder in Milchäquivalent umgerechneten Milcherzeugnissen an den Verbraucher ohne Einschaltung eines behandelnden oder verarbeitenden Unternehmens. Auch Lieferungen von Milchprodukten an einen Käufer (=Molkerei) gelten als Direktvermarktung.

Jede Form der Vermarktung von Milch bedarf einer Quote. Soweit keine (ausreichende) Quote für Direktverkäufe (D-Quote) zugeteilt ist, kann mittels Handelbarkeit oder Leasing eine Quote für Direktverkäufe erworben bzw. erhöht werden. Über die direktvermarkteten Mengen an Milch oder Milchprodukten müssen tägliche Aufzeichnungen geführt werden.

Bei Direktverkauf ohne Quote für Direktverkäufe und Überschreitung der nationalen Quote für Direktverkäufe ist die volle Überschussabgabe (=Zusatzabgabe) zu entrichten.

Wann liegt ein Direktverkauf vor?

Direktverkauf liegt vor, wenn die Milch am landwirtschaftlichen Betrieb erzeugt, dort behandelt, bearbeitet oder verarbeitet wird und dann direkt zum menschlichen Verbrauch an Letztverbraucher oder an Einzelhändler, Großhändler, Großverbraucher oder an Betreiber von Käsereifungs- und Käseverpackungseinrichtungen abgegeben wird. Seit dem Zwölfmonatszeitraum 2004/2005 gilt auch die Lieferung von Milcherzeugnissen (zB Käse oder Bauernbutter) an einen Käufer (=Molkerei) als Direktvermarktung. Betriebe, die Milch und/oder Milcherzeugnisse (z.B. Rahm) einsetzen, aber keine Milchprodukte herstellen (z.B. Bäckereien) gelten als Großverbraucher. Die Abgabe von Milch an andere Landwirte zur Verfütterung stellt eine Abgabe an Großverbraucher dar.

Die Verwendung von Milch und/oder Milchprodukten im eigenen Haushalt (Eigenverbrauch) und die Verfütterung von Milch an Tiere im eigenen Betrieb gelten nicht als Direktvermarktung. Wenn der Milcherzeuger eine Quote für Direktverkäufe in Höhe von 5000 kg oder mehr hat, muss er aber auch über diese Milchmengen Aufzeichnungen führen.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Fachliche Anfragen
Agrarmarkt Austria
DI Wolfgang Messner
Telefon: 01/33 151-548
Fax: 01/33 151-396
E-Mail: quoten.milch@ama.gv.at

Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at