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19.12.2014

Einheitliche Betriebsprämie - Auszahlung ab 18. Dezember

AMA überweist 598,9 Mio. EUR für die Einheitliche Betriebsprämie und 30,3 Mio. EUR für die Ländliche Entwicklung
"Die Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP) 2014 erfolgt am 18. Dezember 2014, die Bäuerinnen und Bauern erhalten bei diesem Termin von der Agrarmarkt Austria (AMA) eine Auszahlung in der Höhe von rund 597,4 Mio. EUR", informiert Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der Agrarmarkt Austria.
Die Zustellung der Bescheide für die Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2014 erfolgt wie in den vergangenen Jahren Anfang Jänner 2015.
Eine Zahlungsanweisung für die Einheitliche Betriebsprämie darf gemäß geltenden EU-Vorgaben erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages erfolgen. Daher ist es nicht möglich, alle Betriebe, die einen Antrag auf die Einheitliche Betriebsprämie im Rahmen des Mehrfachantrages Flächen 2014 gestellt haben, bei der Auszahlung im Dezember zu berücksichtigen. Die betroffenen Betriebe wurden von der AMA darüber bereits schriftlich informiert, die Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2014 erfolgt voraussichtlich beim nächsten Berechnungstermin Ende April 2015.

Nachberechnung der Einheitlichen Betriebsprämie für 2009 und 2010

Seit der letzten Novelle des Marktordnungs-Gesetzes im Sommer 2014 gibt es eine neue Regelung für Auftreiber auf Almen. Erklärungen beziehungsweise Anträge von auftreibenden Betriebsinhabern können demnach zu einer Aufhebung der Sanktionen führen. Rund 1,5 Mio. Euro werden im Zuge dieser Berechnung wieder angewiesen.

Neu gegenüber dem Antragsjahr 2013

Für das Antragsjahr 2014 kommt keine Modulation zur Anwendung. Da jedoch für das Antragsjahr 2014 für die Direktzahlungen von der EU weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, müssen die einzelnen Zahlungsanspruchswerte um 8,55% gekürzt werden.
Im Antragsjahr 2013 genutzte Zahlungsansprüche sind von einer Kürzung ausgenommen, wenn der Betriebsinhaber dieser Zahlungsansprüche im Antragsjahr 2013 Direktzahlungen von bis zu 5.000 EUR beantragt hat. Im Antragsjahr 2013 nicht genutzte Zahlungsansprüche müssen gekürzt werden.

Nachdem voraussichtlich das jährliche Budget überschritten wird, kommt es auch zur Anwendung der sogenannten Haushaltsdisziplin. Alle Direktzahlungen über 2.000 EUR müssen im Antragsjahr 2014 um rund 1,3 Prozent gekürzt werden.

Ländliche Entwicklung

Am 18. Dezember 2014 zahlt die Agrarmarkt Austria ebenso 30,3 Mio. EUR für die Regional- und Investitionsoffensive der Ländlichen Entwicklung aus. Die Mittel für die Regional- und Investitionsoffensive, "Sonstige Maßnahmen" der Ländlichen Entwicklung, werden monatlich ausbezahlt.
 

AMA-Hotline

Einwände gegen den Bescheid können in Form einer Beschwerde innerhalb von vier Wochen ab Zustellung eingebracht werden. Für Fragen zur Auszahlung und zum Bescheid stehen die Mitarbeiter der AMA ab 7. Jänner 2015, Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr durchgehend zur Verfügung.
  • Einheitliche Betriebsprämie: Telefon 01/333 71 16
  • Ländliche Entwicklung: Telefon 01/334 39 54
 

Informationen im Internet

Ab Ende Dezember 2014 stehen Bescheid-Zusatzinformationen sowie Auszahlungsergebnisse und die Kontoinformationen im Internetserviceportal der AMA zur Verfügung. Mittels Betriebsnummer und PIN-Code können Sie über die Adresse www.eama.at Ihre Daten abrufen.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at
 

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Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

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