Milchquote - Meldung des Direktverkaufs

01.04.2014 Zwölfmonatszeitraum 2013/2014 (1. April 2013 - 31. März 2014)

Wie bereits in den letzten Jahren versendet die AMA Ende März an alle Direktvermarkter von Milch und Milchprodukten eine schriftliche Information zur Erstellung der „Meldung des Direktverkaufs“.

Bis 14. Mai 2014 müssen die Meldungen über die im Zwölfmonatszeitraum 2013/2014 direktvermarkteten Mengen an Milch und Milchprodukten der AMA übermittelt werden.
Die beliebteste Übermittlungsform der Direktvermarkter, weil sehr einfach, unbürokratisch und zeitsparend, ist mittlerweile über www.eama.at. Mehr als die Hälfte wird bereits über diese Schiene gemeldet.

Günter Griesmayr Vorstandsvorsitzender der AMA: „Um ein termingerechtes Einlangen der Meldungen in der AMA sicherzustellen, wird die AMA als Service Leistung alle Direktvermarkter, die bis Anfang Mai 2014 noch keine Meldung abgegeben haben, nochmals schriftlich daran erinnern“.

Auf Basis der Meldung des Direktverkaufes, die von der EU- Verordnung Nr. 595 /2007 vorgeschrieben wird, wurden im Zwölfmonatszeitraum 2012/2013 mehr als 61.000 Tonnen Milch auf diesem Wege in Österreich vermarktet.

Definition des Direktverkaufs von Milch oder Milcherzeugnissen

Unentgeltliche Überlassung oder Verkauf von Milch oder in Milchäquivalent umgerechneten Milcherzeugnissen an den Verbraucher ohne Einschaltung eines behandelnden oder verarbeitenden Unternehmens. Auch Lieferungen von Milchprodukten an einen Käufer (=Molkerei) gelten als Direktvermarktung. Jede Form der Vermarktung von Milch bedarf einer Quote. Soweit keine (ausreichende) Quote für Direktverkäufe (D-Quote) zugeteilt ist, kann mittels Handelbarkeit oder Leasing eine Quote für Direktverkäufe erworben bzw. erhöht werden. Über die direktvermarkteten Mengen an Milch oder Milchprodukten müssen tägliche Aufzeichnungen geführt werden. Bei Direktverkauf ohne Quote für Direktverkäufe und Überschreitung der nationalen Quote für Direktverkäufe ist die volle Überschussabgabe (=Zusatzabgabe) zu entrichten.

Wann liegt ein Direktverkauf vor?

Direktverkauf liegt vor, wenn die Milch am landwirtschaftlichen Betrieb erzeugt, dort behandelt, bearbeitet oder verarbeitet wird und dann direkt zum menschlichen Verbrauch an Letztverbraucher oder an Einzelhändler, Großhändler, Großverbraucher oder an Betreiber von Käsereifungs- und Käseverpackungseinrichtungen abgegeben wird. Seit dem Zwölfmonatszeitraum 2004/2005 gilt auch die Lieferung von Milcherzeugnissen (zB Käse oder Bauernbutter) an einen Käufer (=Molkerei) als Direktvermarktung. Betriebe, die Milch und/oder Milcherzeugnisse (z.B. Rahm) einsetzen, aber keine Milchprodukte herstellen (z.B. Bäckereien) gelten als Großverbraucher. Die Abgabe von Milch an andere Landwirte zur Verfütterung stellt eine Abgabe an Großverbraucher dar. Die Verwendung von Milch und/oder Milchprodukten im eigenen Haushalt (Eigenverbrauch) und die Verfütterung von Milch an Tiere im eigenen Betrieb gelten nicht als Direktvermarktung. Wenn der Milcherzeuger eine Quote für Direktverkäufe in Höhe von 5000 kg oder mehr hat, muss er aber auch über diese Milchmengen Aufzeichnungen führen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Meldung des Direktverkaufs – Ausfüllhilfe“

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Fachliche Informationen
Agrarmarkt Austria
DI Wolfgang Messner
Telefon: 01/33 151-548
Fax: 01/33 151-396
E-Mail:

Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
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