Nachberechnung der Einheitlichen Betriebsprämie 2013 aufgrund der Erklärungen nach dem Marktordnungs-Gesetz und Landwirtschaftskammer-Bestätigungen

29.10.2014

Nach den Auszahlungen für die Antragsjahre 2010 und 2011 erfolgt am 30. Oktober 2014 die Auszahlung für die Nachberechnung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP) 2013 von rund 1,3 Mio. EUR.
Insgesamt wird von der Agrarmarkt Austria (AMA) bei diesem Termin ein Auszahlungsvolumen von rund 22,9 Mio. EUR an die Antragstellerinnen und Antragsteller überwiesen.

Sanktionsbetrag für Almen wird aufgehoben

Mit dem Bescheid Einheitliche Betriebsprämie 2013 informiert die Agrarmarkt Austria (AMA) unter anderem, dass der Sanktionsbetrag für Almen betreffend die Betriebsprämie (EBP) für das Antragsjahr 2013 wieder ausbezahlt wird.
Bei der Almflächenermittlung wurden in der Vergangenheit Abweichungen festgestellt. Deshalb wurde die EBP von Auftreibern auf Almen teilweise oder zur Gänze wieder zurückgefordert. Nach den bisherigen rechtlichen Vorgaben mussten diese Sanktionsregelungen angewendet werden, wenn es Flächenverringerungen von mehr als drei Prozent gegeben hat. Auf politischer Ebene, unter anderem im Rahmen der Task Force Almen, gab es daher schon seit einiger Zeit Bemühungen, rechtlich abgesicherte Wege zu finden, um von diesen Sanktionen abzusehen.

Seit der letzten Novelle des Marktordnungs-Gesetzes im Sommer 2014 gibt es eine neue Regelung für Auftreiber auf Almen. Erklärungen beziehungsweise Anträge von auftreibenden Betriebsinhabern können demnach zu einer Aufhebung der Sanktionen führen. Rückforderungen aufgrund von Richtigstellungen von Flächen bleiben aber weiterhin aufrecht.
In bestimmten Fällen wurden auch von den Landwirtschaftskammern Bestätigungen ausgestellt. Diese Bestätigungen können ebenfalls zu einer Aufhebung der Sanktionen führen.

In manchen Fällen führten die Erklärungen beziehungsweise Anträge zu keinem positiven Ergebnis.
Dafür kann es mehrere Gründe geben, beispielsweise:
  • Es gab im betreffenden Antragsjahr eine Rückforderung aufgrund der Korrektur von Flächen. Es wurden aber keine Sanktionen berechnet.
  • Erklärungen beziehungsweise Anträge wurden nicht von Auftreibern auf Almen sondern von Almobmännern (sind von der neuen Regelung ausgenommen) eingebracht.
Die tatsächlichen Ablehnungsgründe sind im jeweiligen Bescheid genau angeführt.

Ländliche Entwicklung

Rund 2.300 Betriebe erhalten Ende Oktober im Rahmen der "Regional- und Investitionsoffensive der Ländlichen Entwicklung" rund 21,6 Mio. EUR. Davon betrifft ein Teil beispielsweise die Maßnahme " Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe" mit einer Auszahlungssumme von 3,6 Mio. EUR.
Die Mittel für die Regional- und Investitionsoffensive, "Sonstige Maßnahmen" der Ländlichen Entwicklung, werden monatlich ausbezahlt.

Weitere geplante Nachberechnungstermine

Die Neuberechnung für einbehaltene Sanktionsbeträge der Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2005 - 2008 erfolgt am 18. November 2014, für die Antragsjahre 2009 und 2010 voraussichtlich Mitte Dezember 2014.
Mit 18. November 2014 erfolgt ebenso die Neuberechnung der Ausgleichszulage für die Antragsjahre 2005 – 2013 unter anderem aufgrund der Erklärungen nach dem Marktordnungs-Gesetz und Landwirtschaftskammer-Bestätigungen.

Herbstauszahlung planmäßig

Am 18. November 2014 erfolgt planmäßig die Hauptauszahlung für das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) und die Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen (Ausgleichszulage) für das Antragsjahr 2014. Wie bereits in den vergangenen Jahren erfolgt diese in Form einer Vorschusszahlung in der Höhe von 75 Prozent.

Die Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie 2014 erfolgt voraussichtlich am 18. Dezember 2014.

Beschwerde

Eine Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides bei der AMA einzubringen. Jene Landwirte, die gegen den EBP-Bescheid eine Beschwerde eingebracht haben und das neue Berechnungsergebnis dem Vorbringen in der Beschwerde nicht gänzlich entspricht, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (Vorlageantrag) zu stellen. Dieser Antrag ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Abänderungsbescheids an die AMA zu richten.

AMA-Hotline

Für Fragen zur Auszahlung und zum Bescheid stehen die Mitarbeiter der AMA, Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr durchgehend zur Verfügung.
  • Einheitliche Betriebsprämie: Telefon 01/333 71 16
  • Ländliche Entwicklung: Telefon 01/334 39 54
 

Informationen im Internet

Bescheid-Zusatzinformationen sowie Auszahlungsergebnisse und die Kontoinformationen stehen im Internetserviceportal der AMA zur Verfügung. Mittels Betriebsnummer und PIN-Code können Sie über die Adresse www.eama.at Ihre Daten abrufen.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: