Nationale Vorschusszahlung für Direktzahlungen erfolgt am 17. Dezember 2015

16.12.2015 350 Mio. EUR werden an Betriebe überwiesen

Auf Grundlage der von Bundesminister Rupprechter erlassenen nationalen Sonderrichtlinie zur Gewährung von Vorschusszahlungen für Empfänger von GAP-Beihilfen wurden bereits Mitte November 2015 rund EUR 367 Mio. für das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) 2015 und für die Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten (AZ) 2015 von der AMA überwiesen.
Mit 17. Dezember 2015 erfolgt wie geplant die nationale Vorschusszahlung für Direktzahlungen mit rund EUR 350 Mio.

Die Sonderrichtlinie ist unter folgendem Link abrufbar:
www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/foerderinfo/sonderrichtlinien_auswahlkriterien/SRL.html

Die Agrarmarkt Austria (AMA) wurde gemäß dieser Sonderrichtlinie mit der Abwicklung beauftragt. Da die detaillierten Berechnungen inklusive Berücksichtigung aller Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen derzeit noch nicht vorgenommen werden können, liegt der Vorschusszahlung ein deutlich vereinfachtes Berechnungsverfahren zu Grunde.

Für die Berechnung der Direktzahlungen wurden 50 Prozent der Zahlungen 2014, umgerechnet auf die Fläche 2015, herangezogen.
Um Flächenausweitungen beziehungsweise Flächenverringerungen zum Vorjahr berücksichtigen zu können, wurde ein eigener Flächenfaktor eingeführt.


Beispiel zur Berechnung der Vorschusszahlung Direktzahlungen 2015
 
Ermittelte Fläche 2014: 16 ha
Beantragte Fläche 2015: 18 ha
Einheitliche Betriebsprämie 2014: EUR 5.000
Mutterkuhprämie 2014: EUR 400 (EU-Anteil)
Summe Referenzbetrag: EUR 5.400
   
Flächenfaktor: Fläche 2015/Fläche 2014= 1,125
Vorschusszahlung 2015: 1,125*5.400*0,5 = EUR 3.037,50
(= Flächenfaktor * Referenzbetrag * 50%)
 

Die AMA informiert die von der Vorschusszahlung betroffenen Betriebe mit einem Schreiben, in dem auch der konkrete Auszahlungsbetrag ausgewiesen ist. Das Schreiben ist ebenso  betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im „ePostkasten“ abrufbar. Die betroffenen Betriebe können sich bereits ab 17.12.2015 über den zu erwartenden Auszahlungsbetrag informieren.
Allfällige Einwände gegen das Schreiben sind nicht möglich. Diese können nur gegen den Bescheid über die tatsächlich zu gewährende Prämie für das Antragsjahr 2015, der voraussichtlich Ende April übermittelt wird, eingebracht werden.

Auszahlung Ende April 2016

Die Ermittlung des tatsächlich zustehenden Betrags für das Antragsjahr 2015 unter Berücksichtigung von Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontroll-Ergebnissen erfolgt voraussichtlich Ende April 2016. Im Zuge dieser Berechnung erfolgt eine Richtigstellung auf das tatsächlich zustehende Prämienausmaß, in Einzelfällen können aber auch Rückforderungen ausgesprochen werden.

Für folgende Bereiche der Direktzahlungen erfolgt keine nationale Vorschusszahlung:
 
Anträge auf Zuteilung aus der Nationalen Reserve und Vorabübertragungen von Referenzbeträgen können im Zuge dieser Berechnung nicht berücksichtigt werden.  Die Auszahlung der “Gekoppelten Stützung für den Almauftrieb“ und Zahlungen für Junglandwirte (top up) erfolgt im Zuge der Berechnung im April 2016. Ebenso erfolgt für Betriebsinhaber ohne Direktzahlungsbetrag 2014 (zB. spezialisierte Obst- bzw. Weinbaubetriebe) die Auszahlung voraussichtlich im April 2016.

Für Fragen zur nationalen Vorschusszahlung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der Hotlinenummer 01-333 71 16 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
 
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at