Nicht vergessen - Meldung des Direktverkaufs bis 14. Mai 2015

08.05.2015 Unbürokratische Meldung über das Internetportal www.eama.at

Der Zwölfmonatszeitraum 2014/2015 (01.04.2014 – 31.03.2015) ist der letzte Zwölfmonatszeitraum, für den die Quotenregelung im Milchbereich noch anzuwenden ist. Milcherzeuger mit aufrechter Quote für Direktverkäufe (D-Quote) bzw. mit Direktvermarktung im Zwölfmonatszeitraum 2014/2015 müssen daher noch eine Meldung des Direktverkaufs bis 14. Mai 2015 in der AMA einbringen.

Alle Direktvermarkter von Milch und Milchprodukten haben als Serviceleistung Anfang April 2015 von der AMA eine schriftliche Information zur Erstellung der „Meldung des Direktverkaufs“ erhalten.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Meldung des Direktverkaufs - Ausfüllhilfe

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Fachliche Informationen
Agrarmarkt Austria
DI Wolfgang Messner
Telefon: 01/33 151-548
Fax: 01/33 151-396
E-Mail: quoten.milch@ama.gv.at

Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at