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29.06.2016

Auszahlung: Ländliche Entwicklung und Besondere Marktstützungsmaßnahme für Erzeuger der Sektoren Schweinefleisch und Milch

Überweisung von rund 32,4 Mio. EUR

Für die „Besondere Marktstützungsmaßnahme für Erzeuger der Sektoren Schweinefleisch und Milch“ werden am 29. Juni 2016 rund 7 Mio. EUR von der AMA überwiesen.
Die Antragstellung erfolgte für Betriebe mit einem Mehrfachantrag Flächen 2015 automatisiert. Betriebe die im Antragjahr 2015 keinen Mehrfachantrag Flächen gestellt haben, mussten einen gesonderten Antrag einreichen. Die Übermittlung der Bescheide für die Sonderbeihilfe erfolgt aus verwaltungsökonomischen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam mit Bescheiden bzw. Mitteilungen anderer Maßnahmen. 

Rund 4 Mio. EUR für den Sektor Milch

Die Beihilfe für den Sektor Milch wird in Form eines Sockelbetrages und einer tierbezogenen Beihilfe gewährt
Der Sockelbetrag wird Milcherzeugern, die im Zeitraum 01.04 – 31.10.2015 Kuhmilch an Molkereien angeliefert haben, gewährt. Der Betrag beläuft sich auf EUR 54,00 je Milcherzeuger.
Die tierbezogene Beihilfe erhalten Rinderhalter, auf deren Betrieb im Zeitraum 01.04.2015 bis 31.10.2015 im Durchschnitt mindestens 6 Kühe gehalten wurden. Der Durchschnitt wird anhand von sieben Stichtagen zu jedem Monatsersten gemäß Daten der Rinderdatenbank der AMA ermittelt. Der Beihilfebetrag je Kuh war mit EUR 3,34 zu berechnen.

Rund 3 Mio. EUR für den Sektor Schweinefleisch

Die Auszahlung erfolgt an Betriebe mit Schweinehaltung, die zum Stichtag 31.01.2016 Mitglied in einem Tiergesundheitsdienst (TGD) sind. Die jeweilige Beihilfenhöhe orientiert sich am für die Schweinehaltung rechnerisch ermittelten Betrag für das Jahr 2015, der vom TGD an die AMA gemeldet wurde. Aufgrund der Meldungen durch die Tiergesundheitsdienste war ein Faktor mit 2,417 zu berechnen, mit diesem Faktor wurden die vom TGD gemeldeten Beiträge erhöht. 

Ländliche Entwicklung - Sonstige Maßnahmen

Zu diesem Auszahlungstermin kommen auch für den Bereich der Ländlichen Entwicklung - Sonstige Maßnahmen (Beispielsweise für die Maßnahme – Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe) rund 25,4 Mio. EUR zur Anweisung.

AMA-Hotline

Für Fragen zu den Auszahlungen stehen die Mitarbeiter der AMA unter nachstehenden Hotlinenummern gerne zur Verfügung.

  • Besondere Marktstützungsmaßnahme für Erzeuger der Sektoren Schweinefleisch und Milch: 01/334 39 30
  • Ländliche Entwicklung: 01/334 39 54


Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at

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Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

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