Lieferung von Rinderohrmarken durch die AMA

27.01.2016

Kälber sind innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt gemäß der Rinderkennzeichnungs-Verordnung mit zwei Ohrmarken zu kennzeichnen und an die Rinderdatenbank zu melden. Die Frist für die Geburtsmeldung beträgt bei Tieren die im Freiland gehalten werden auch sieben Tage, jedoch gilt für diese Tiere eine Kennzeichnungsfrist von 20 Tagen.

Als Serviceleistung liefert die AMA regelmäßig automatisch Rinderohrmarken an Betriebe, die Geburten an die Rinderdatenbank melden. Damit soll gewährleistet sein, dass immer ausreichend Ohrmarken auf den Betrieben vorrätig sind, um der Kennzeichnungsverpflichtung nachkommen zu können.

Automatische Lieferung von Rinderohrmarken

Rinderohrmarken werden zwei Mal pro Jahr – jeweils zu Jahresbeginn und zur Jahresmitte – an Landwirte ausgeliefert, dazwischen erfolgen Lieferungen nach Bedarf bzw. auf Bestellung. Je nach eingesetztem Ohrmarkentyp – herkömmliche gelbe Ohrmarken oder weiße Gewebeohrmarkensets – kann der Zeitpunkt der Lieferung variieren.

In beiden Fällen erfolgt die Lieferung nach den gemeldeten Geburten des abgelaufenen Kalenderjahres und der damit verbundenen Hochrechnung auf einen Jahresbedarf. Aufgrund der Verpackungsgrößen muss auf volle „5er-Streifen“ aufgefüllt werden.

Landwirte, die keine automatische Belieferung mit Rinderohrmarken wünschen, können dies per E-Mail an tkz@ama.gv.at oder über das Kontaktformular im eAMA RinderNET bekanntgeben. In diesem Fall müssen Ohrmarkenbestellungen durch die Landwirte selbst durchgeführt werden.

Verrechnung von Rinderohrmarken

Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung versendet die AMA nach der Abrechnung der gelieferten Ohrmarken, die meist in der 2. Jahreshälfte erfolgt, keine Zahlscheine und berücksichtigt die Abrechnungssumme bei der Auszahlung der Fördergelder beim entsprechenden Auszahlungstermin.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Lebendrinderkennzeichnung

Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
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E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at