Alm-/Weidemeldung Rinder - Verpflichtende Meldung des Abtriebsdatums

23.08.2021 Abtrieb eines Rindes ist in jedem Fall aktiv innerhalb von 14 Tagen zu melden

Bei der Meldung von Rindern auf Almen und Weiden ist es 2021 zu einigen Neuerungen gekommen. Neben der Verpflichtung zur Online-Meldung über www.eama.at und der Reduktion der Meldefrist auf 14 Tage ist auch die Verpflichtung das Abtriebsdatum in jedem Fall aktiv zu melden zu beachten.

Tatsächliches Abtriebsdatum verpflichtend zu melden

Nach erfolgtem Abtrieb ist das tatsächliche Abtriebsdatum in jedem Fall verpflichtend online innerhalb von 14 Kalendertagen im RinderNET zu melden.

Dies gilt unabhängig davon, ob der Abtrieb vom angegebenen voraussichtlichen Abtriebsdatum abweicht oder mit diesem ident ist. Somit ist 2021 erstmals auch der Abtrieb online über das RinderNET im eAMA zusätzlich zu bestätigen oder gegebenenfalls wie bisher zu korrigieren.

AMA E-Mail informiert über Notwendigkeit der Meldung des Abtriebs

Zur Unterstützung der Alm-/Weidebewirtschafter bei der Bekanntgabe des tatsächlichen Abtriebsdatums hat die AMA ein E-Mail-Erinnerungsservice eingerichtet. Dieses sieht vor, dass beim Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums der Alm-/Weidebewirtschafter der Alm/Weide an die Notwendigkeit der Korrektur des Abtriebsdatums per E-Mail erinnert wird, sofern der tatsächliche Abtrieb nicht bereits vor dem voraussichtlichen Abtriebsdatum stattgefunden hat und auch gemeldet wurde.

Um diese Serviceleistungen der AMA in Anspruch nehmen zu können, ist von den Alm-/Weidebewirtschaftern die der AMA bekanntgegebene E-Mailadresse zu überprüfen und bei Bedarf im eAMA im Bereich „Kundendaten – Stammdaten – Telefon / E-Mail“ zu aktualisieren. Für den Heimbetrieb (Tierauftreiber) besteht jedenfalls weiterhin keine Meldenotwendigkeit.

Wird das tatsächliche Abtriebsdatum nicht innerhalb der 14-tägigen Meldefrist online über das RinderNET gemeldet, kann dies Auswirkungen auf die Prämiengewährung (AZ, ÖPUL und Direktzahlungen) haben.