eAMA.at Kontakt Newsletter Karriere Presse Über die AMA AACS Veröffentlichungen
Fachliche Informationen
Marktinformationen
Formulare & Merkblätter
Sektor- und Projektmaßnahmen
eAMA.at Kontakt Newsletter Karriere Presse Über die AMA AACS Veröffentlichungen
  • AMA Startseite
  • Allgemein
  • Presse
  • Presse 2020
  • Am Betrieb verfügbare Restbestände von konventionellen Ohrmarken können nach dem 30. April 2020 verwendet werden

Presse 2020

  • Presse 2025
  • Presse 2024
  • Presse 2023
  • Presse 2022
  • Presse 2021
  • Presse 2020
  • Presse 2019
  • Presse 2018
  • Presse 2017
  • Presse 2016
  • Presse 2015
  • Presse 2014
  • Presse 2013
  • Presse 2012
  • Presse 2011
  • Presse 2010
24.03.2020

Am Betrieb verfügbare Restbestände von konventionellen Ohrmarken können nach dem 30. April 2020 verwendet werden

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit COVID-19 ergeben sich in praktisch allen Bereichen Auswirkungen auf den laufenden Betrieb und die zugrundeliegenden Regelungen.

Analog zu den im 2. COVID-19 Gesetz enthaltenen Fristerstreckungen wird das in § 16 Abs. 5 Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008 mit 30. April 2020 festgelegte Fristende für den Einsatz konventioneller Ohrmarken gehemmt. Somit können die auf den Betrieben verfügbaren Restbestände von konventionellen Ohrmarken auch über den 30. April 2020 hinaus verwendet werden.

Die AMA weist darauf hin, dass grundsätzlich nur noch elektronische Ohrmarkensets versendet werden. Davon ausgenommen sind jene Betriebe, welche mittels Formblatt „Antrag auf Ausnahme von der Belieferung mit elektronischen Rinder-Ohrmarkensets“ technische Probleme bei im Stall eingesetzten Systemen im Zusammenhang mit der elektronischen Rinderkennzeichnung gemeldet haben.

Aktuelle News

  • 06.08.2025
    Getreidejahr 2025 - Weniger Fläche, mehr Körner

    Getreideverbrauch nimmt weltweit zu

  • 23.06.2025
    333 Mio. EUR für ÖPUL, Ausgleichszulage, Ländliche Entwicklung und Direktzahlungen – 33,5 Mio. EUR für Temporäre Agrardieselvergütung

  • 25.04.2025
    Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

    Ausnahmeregelungen für Betriebe wegen der Maul- und Klauenseuche

  • 18.04.2025
    Anbauflächen 2025: Körnermais legt um 11.000 Hektar zu – Zuckerrübenfläche bricht ein

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

Interessante Links

  • Auszahlungstermine
  • Fachliche Informationen
  • Marktinformationen

Weitere Webseiten

  • eAMA - das Serviceportal
  • AMA - Karriereportal
  • Sektor- & Projektmaßnahmen
  • AMA - Marketing amainfo.at
Impressum Datenschutzerklärung Barrierefreiheitserklärung Sitemap