Private Lagerhaltung: Anträge können ab dem 7. Mai 2020 gestellt werden

06.05.2020

Um die Folgen der Coronavirus-Pandemie für die europäischen Landwirte abzufedern gewährt die EU-Kommission Beihilfen für die Private Lagerhaltung von Milcherzeugnissen (Magermilchpulver, Butter, Käse) und Fleisch (Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch). Durch diese Maßnahme können Erzeugnisse für einen Zeitraum von mindestens zwei bis drei Monaten und höchstens fünf bis sechs Monaten vorübergehend vom Markt genommen werden. Anträge auf entsprechende Beihilfen können ab dem 7. Mai 2020 bei der AMA gestellt werden. Mit dieser Maßnahme soll der Markt durch eine vorübergehende Verringerung des Angebots stabilisiert werden.

Merkblätter und Formulare zur Antragstellung sowie Kontakt für Rückfragen finden Sie unter: Merkblätter und Formulare zur Privaten Lagerhaltung