AMA zahlt 9 Millionen Euro an außergewöhnlicher Anpassungsbeihilfe für geschützten Anbau aus

28.09.2022 Antragslose Auszahlung am 28.09.2022

Die „außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe“ ist eine Beihilfe der Europäischen Union um die hohen Energie- und Produktionskosten etwas abzufedern. Die nationale Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Marktordnungsgesetzes. Antragslos berechtigt waren unter anderem die Kulturarten Obst, Gemüse, Schnittblumen und Zierpflanzen, Pilzproduktion, Microgreens und Algen - jeweils in geschütztem Anbau. 

DI Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA: „Die Auszahlung erfolgt mit dem heutigen Tag automatisch und großteils ohne zusätzlichem Antrag. Die Grundlage ergibt sich aus der bestehenden Agrarmarketingbeitragspflicht und das dort gemeldete Ausmaß der Gewächshäuser“.