Antragstellung - Mehrfachantrag 2024

20.11.2023 Beantragung neuer ÖPUL-Maßnahmen bis 31.12.2023 möglich

Die Einreichung des Mehrfachantrages 2024 ist bereits seit dem 2. November 2023 möglich. Bitte beachten Sie, dass das Absenden des Antrags nur mittels Handy-Signatur oder ID Austria (qualifizierte elektronische Signatur) erfolgen kann. Die Einreichfrist für den Mehrfachantrag 2024 endet am 15. April 2024.

Für die Beantragung neuer ÖPUL-Maßnahmen ist eine fristgerechte Einreichung bis zum 31. Dezember 2023 erforderlich.

Zur Vorbereitung auf die Antragstellung kann vor dem Einstieg in das INVEKOS-GIS eine Feldstücksliste für 2024 heruntergeladen und händisch befüllt werden. Aktuelle Unterlagen mit fachlichen Informationen und einem Leitfaden zur elektronischen Antragstellung sowie Videoanleitungen finden Sie unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag 

Nutzen Sie auch das Beratungs- und Informationsangebot der Landwirtschaftskammer. 

Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, wir helfen gerne:

Zeiträume für die Antragseinreichung

Bis spätestens am 31. Dezember 2023

  • ÖPUL-Maßnahmenantrag für die Beantragung von neuen ÖPUL-Maßnahmen, die noch nicht im Vorjahr gültig beantragt wurden

Bis spätestens am 15. April 2024

  • Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
  • Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes (Feldstücksliste)
  • Tierliste
  • Beilage „Tierwohl – Weide / Stallhaltung“
  • Tierbeantragung für „Gefährdete Nutztierrassen“
  • ÖPUL-Angaben wie z.B. Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
  • Referenzänderungsantrag

Bis spätestens am 15. Juli 2024

  • Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste

Innerhalb von 14 Tagen nach dem Almauftrieb

  • Alm-/Weidemeldung Rinder

Innerhalb von 7 Tagen nach dem Almauftrieb

  • Beantragung von Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen

Bis spätestens am 31. August 2024

  • Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3

Bis spätestens am 30. September 2024

  • Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7

Bis spätestens am 30. November 2024

  • Bodennah ausgebrachte beziehungsweise separierte Güllemenge

Ausschließliche Änderungen der Schlagnutzungsart sind auch nach dem 15. April noch möglich.