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17.09.2024

Ausnahmeregelungen aufgrund der enormen Niederschläge

Infolge der Extremwetterereignisse der vergangenen Tage wurden vielfach landwirtschaftliche Nutzflächen durch Hochwasser, Abschwemmung, Vermurung und Verschlämmung stark in Mitleidenschaft gezogen. Zusätzlich wurden durch Sturm Bäume und Feldkulturen geschädigt und neben Häusern und Höfen stehen auch Ställe unter Wasser. Dies hat vielfach Auswirkungen auf die beantragten Fördermaßnahmen. Grundsätzlich gibt es das Instrument der Meldung von „Höherer Gewalt“, wenn Förderverpflichtungen durch diese Ereignisse nicht (mehr) erfüllt werden können. Die Meldefrist dafür beträgt drei Wochen.

Zur Zeit werden die Auswirkungen auf die Fördermaßnahmen geprüft und die zuständigen Stellen arbeiten daran, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten schnellstmöglich eine unbürokratische Vorgangsweise festzulegen.

Konkrete weitere Informationen werden voraussichtlich im Laufe der Woche veröffentlicht.

  • Meldung vom 20.09.2024: Erleichterungen nach enormen Niederschlägen beschlossen

Aktuelle News

  • 06.08.2025
    Getreidejahr 2025 - Weniger Fläche, mehr Körner

    Getreideverbrauch nimmt weltweit zu

  • 23.06.2025
    333 Mio. EUR für ÖPUL, Ausgleichszulage, Ländliche Entwicklung und Direktzahlungen – 33,5 Mio. EUR für Temporäre Agrardieselvergütung

  • 25.04.2025
    Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

    Ausnahmeregelungen für Betriebe wegen der Maul- und Klauenseuche

  • 18.04.2025
    Anbauflächen 2025: Körnermais legt um 11.000 Hektar zu – Zuckerrübenfläche bricht ein

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Dresdner Straße 70

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