IFG - proaktive Informationspflicht
Mit 1. September 2025 trat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Behörden und andere öffentliche Stellen sind verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen bzw. auf Anfrage Auskünfte zu erteilen.
Die Agrarmarkt Austria erfüllt die Vorgaben des IFG und stellt Informationen von öffentlichem Interesse transparent und frei zugänglich bereit. Ziel des IFG ist es, staatliches Handeln nachvollziehbar zu machen und den Zugang zu wichtigen Daten für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Auf dieser Seite finden Sie jene Berichte, Daten und Dokumente, die wir nach dem IFG proaktiv veröffentlichen. Die bereitgestellten Inhalte werden laufend aktualisiert und ergänzt.
Konkrete Auskunftsersuchen gemäß § 7 IFG können Sie per E-Mail an die Agrarmarkt Austria richten (datenschutz@ama.gv.at).
Bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und deren Handhabung finden sich nähere Informationen in der Datenschutzerklärung der Agrarmarkt Austria.
Weiterführende Informationen
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- Geschäftseinteilungen, Geschäftsordnungen
- Tätigkeitsberichte
- Verlautbarungen der Agrarmarkt Austria (Amtsblätter)
- Amtliche Statistiken
- Studien, Gutachten, Umfragen, Stellungnahmen
- Verträge
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Transparenzdatenbank EU
Diese von der Agrarmarkt Austria geführte Datenbank informiert über Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Ausgenommen von der namentlichen Veröffentlichungspflicht sind lediglich jene Personen, deren jährliche Zahlungen 1.250,00 Euro nicht übersteigen. In diesem Fall werden die Empfänger in kodierter Form veröffentlicht. Die geltenden Rechtsgrundlagen für die Veröffentlichung finden sich in der Verordnung (EU) 2021/2116, Artikel. 98 - Artikel. 100 sowie in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/128, Artikel. 58 – Artikel. 62.
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Transparenzportal
Das vom Bundesministerium für Finanzen geführte Transparenzportal bietet Ihnen einen umfassenden Überblick rund um Förderungsvergaben in Österreich. Staatliche Leistungen ab 1.500 Euro werden veröffentlicht. Die rechtliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012).
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