Auszahlung der 1. Teilzahlung zur Ausgleichszulage 2022 von rund 189,1 Millionen Euro am 21.12.2022 und Nachberechnungen zur AZ 2015-2021
27.12.2022 Der Mitteilungsversand erfolgt am 10.01.2023Die Auszahlungsbeträge wurden am 21. Dezember 2022 überwiesen. Für den Zahlungseingang auf den Konten der Antragsteller*innen sind noch Banktage hinzuzurechnen. Unter www.eama.at im Register „Kundendaten“ unter „Kontobuchungen“ kann der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden.
Auszahlung Ausgleichszulage 2022
Um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen und dennoch eine Zahlung gewähren zu können, erfolgt für das Antragsjahr 2022, wie schon in den Vorjahren, eine Teilzahlung des voraussichtlich zu gewährenden Betrages in der Höhe von 75 % an alle AZ-Antragsteller*innen. Die Restzahlung erfolgt voraussichtlich am 26. April 2023.
Nachberechnung Ausgleichszulage 2015 – 2021
Der größte Teil der Nachzahlungen betrifft das Antragsjahr 2021 und ergibt sich aus der Einarbeitung von Korrekturen und Anträgen auf Richtigstellung. Rückforderungen resultieren zum einen aus aktuellen Prüfberichtsergebnissen, die sich auch auf Vorjahre auswirken, zum anderen haben Almkorrekturen und rückwirkende Flächenabgleiche (REFRA) Auswirkung auf die Berechnungsergebnisse.
Mitteilungen
Die Mitteilungen zu den Abrechnungen werden gemeinsam mit ÖPUL, der LE Projektförderung, den Bescheiden der Direktzahlung und den RKZ-Ohrmarkenrechnungen am 10. Jänner 2023 versendet. Da mehrere Antragsjahre abgerechnet wurden, ist es möglich, dass sich mehrere Mitteilungen in einem Kuvert befinden bzw. mehrere Kuverts an einen Betrieb versendet werden.
Die Mitteilungen sind ab dem Tag des Postversands auch jederzeit im eArchiv über eAMA abrufbar.
Telefon-Hotline
Ab dem 21. Dezember 2022 stehen die Mitarbeiter*innen des AZ-Referates für Fragen zur Auszahlung unter der Nummer 050 3151 99 zur Verfügung. Für Anfragen zur AZ ist im Auswahlmenü die 8 zu wählen. Die Hotline wird voraussichtlich bis Ende Jänner 2023 aktiviert sein und ist von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt.
E-Mail-Hotline
Für Anfragen steht auch die E-Mail-Hotline unter az@ama.gv.at zur Verfügung.
Einsprüche
Unter „Eingaben“ in www.eama.at können schriftliche Einwände zur AZ-Mitteilung übermittelt werden.