Allgemeine Informationen
Die Ausgleichszulage (AZ) wird auf Basis der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft umgesetzt. Grundlage dieser Sonderrichtlinie ist der GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027, der von der Europäischen Kommission genehmigt wurde.
Ziele
Durch die Ausgleichszulage soll ein Einkommensausgleich in Gebieten mit naturbedingten und gebietsspezifischen Benachteiligungen sichergestellt werden. Weiters soll eine flächendeckende und standortangepasste landwirtschaftlichen Bewirtschaftung aufrechterhalten werden.
Inhalte
Die Ausgleichszulage wird auf Basis des Artikels 71 der Verordnung (EU) 2021/2115 (Europäische GAP-Strategieplan-Verordnung) umgesetzt. Sie dient der Entschädigung zusätzlicher Kosten und von Einkommensverlusten, die durch natürliche oder andere flächenspezifische Einschränkungen der landwirtschaftlichen Produktion entstehen. Diese Erschwernisse ergeben sich unter anderem durch kürzere Vegetationsperioden aufgrund schwieriger klimatischer Bedingungen, höhere Produktionskosten aufgrund steiler Hanglagen oder hoher Höhenlagen sowie geringere Erträge aufgrund eingeschränkter Bodenproduktivität. Die Benachteiligten Gebiete sind national festgelegt.
Teilnahme und Finanzierung
Die Ausgleichszulage ist über den Mehrfachantrag online zu beantragen. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich zu rund 50 % aus EU-Mitteln sowie zu 50 % aus Mitteln des Bundes und der Länder. Zusätzlich wird ein Top-up aus Bundesmitteln gewährt.