Nutzungsbestimmungen für eAMA

gemäß § 28 Abs. 1 Z 2 Marktordnungsgesetz 2021 (MOG 2021, BGBl. I Nr. 55/2007 i.d.g.F.)

Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes haben die Ausführungen in gleicher Weise für alle Geschlechter Geltung.

1. Allgemeines

1.1 Die Agrarmarkt Austria (AMA) ist nach § 6 Abs. 1 MOG 2021 und § 28 AMA-Gesetz 1992 (BGBl. Nr. 376/1992 i.d.g.F.) als zuständige Marktordnungs-, Interventions- und Zahlstelle für die Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingerichtet und vom für Landwirtschaft zuständigen Bundesminister mit der Abwicklung verschiedener Förderungs- und absatzfördernden Maßnahmen beauftragt.

1.2 Nach § 28 Abs. 1 Z 2 MOG 2021 und § 28 Abs. 2 AMA-Gesetz 1992 kann unter anderem für die Abwicklung der in Pkt. 1.1 erwähnten Maßnahmen die Verwendung bestimmter Formblätter oder die Übermittlung auf elektronischem Weg vorgeschrieben oder die Möglichkeit von Internetanwendungen vorgesehen werden.

1.3 Das Internetserviceportal eAMA (eAMA) stellt die unter Pkt. 1.2 erwähnte Internetanwendung dar und bietet den Nutzungsberechtigten verschiedene Funktionalitäten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Förderungen an. Unter anderem werden folgende Funktionalitäten angeboten:

  • Antragstellung von bestimmten (Agrar-)Förderungen
  • Änderungen/Abwicklung/Durchführung der beantragten und 
     gewährten (Agrar-)Förderungen
  • Durchführung bestimmter gesetzlich verpflichteter Meldungen
  • Informationsabfrage

1.4 Auf den Webseiten www.eama.at und www.ama.at stehen alle notwendigen Informationen zur Nutzung von eAMA zur Verfügung.

1.5 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Nutzung von eAMA und aller darüber angebotenen Funktionalitäten. Für die Nutzung aller Funktionalitäten von eAMA ist die Akzeptanz dieser Nutzungsbestimmungen vor der Nutzung von eAMA Voraussetzung. Die Berechtigung zur Nutzung von eAMA im Rahmen dieser Bestimmungen erstreckt sich nur auf den jeweiligen Nutzungsberechtigten (vgl. Pkt. 2), der diese Nutzungsbestimmungen akzeptiert hat.

1.6 Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Nutzung von eAMA für eine bestimmte Maßnahme oder Meldung vorgesehen oder verpflichtend ist, ist den gesetzlichen bzw. den durch den für Landwirtschaft zuständigen Bundesministers verordneten oder erlassenen Bestimmungen zu entnehmen. Insbesondere die Einhaltung sämtlicher Fristen liegt im Verantwortungsbereich des Nutzungsberechtigten.

1.7 Die Zugriffe, Einträge und Abrufe auf eAMA werden mitprotokolliert und es wird ein Nutzungsprotokoll erstellt, das für eine gewisse Zeit abrufbar ist.

2. Nutzungsberechtigte

2.1 Nutzungsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen oder Personengemeinschaften, die

  • ein aktives AMA-Benutzerkonto besitzen und die Nutzungsbestimmungen des AMA-Benutzerkontos akzeptiert haben,
  • den vorliegenden Nutzungsbestimmungen für eAMA zugestimmt haben,
  • an einer Maßnahme nach Pkt 1.1. teilnehmen bzw. eine Funktionalität von eAMA nach Pkt 1.3. nutzen (möchten) und dazu berechtigt oder verpflichtet sind,
  • die technischen Voraussetzungen zur Verwendung von eAMA erfüllen (siehe Technische Hilfe unter www.ama.at/fachliche-informationen/eama-das-internetserviceportal/technische-hilfe).

2.2 Registrierung als Nutzungsberechtigter

Beim ersten Einstieg mit dem AMA-Benutzerkonto auf eAMA sind die vorliegenden Nutzungsbestimmungen zu akzeptieren. Mit dem Erfüllen der unter Pkt. 2.1 aufgelisteten Voraussetzungen erfolgt die Registrierung als Nutzungsberechtigter für eAMA und kann eAMA verwendet werden.

Werden die Nutzungsbestimmungen hingegen nicht akzeptiert, besteht kein Zugang und keine Nutzungsmöglichkeit für eAMA.

3. Haftung der AMA

3.1 Die Nutzung von eAMA, wie z. B. die Erfassung von Online-Anträgen, die Einbringung von E-Anträgen und Meldungen und die Flächendigitalisierungen, erfolgen auf eigenes Risiko des Nutzungsberechtigten.

3.2 Die AMA haftet nicht für eine durchgängige Verfügbarkeit aller beschriebenen Funktionalitäten (siehe auch Pkt. 4), insbesondere nicht bei Vorliegen von technischen Problemen oder für Säumnisfolgen bei nicht oder verspätet eingebrachten Online- und E-Anträgen/Meldungen/Flächendigitalisierungen. 

3.3 Die AMA ist gegenüber dem Nutzungsberechtigten berechtigt, Funktionen zu ändern, zu erweitern oder auch zu streichen, sowie die Wartung von eAMA einzustellen.

3.4 Für allfällige Schäden, die im Zusammenhang mit der Hard- oder Software des Nutzungsberechtigten oder durch das Nichtzustandekommen des Verbindungsaufbaues mit eAMA, übernimmt die AMA ebenso keine Haftung.

3.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Personen.

4. Betriebszeiten

4.1 Die Betriebszeiten für eAMA und die Zeiten für Wartungsfenster sind der Startseite von eAMA zu entnehmen.

4.2 Die Verfügbarkeit und die Funktionen von eAMA hängen vom Betrieb und der Auslastung von Telekommunikationseinrichtungen und Servern ab, auf die die AMA zum Teil keinen Einfluss hat. Die AMA garantiert nicht, dass eAMA ständig und in vollem Umfang erreichbar ist und dass sämtliche Funktionalitäten ständig nutzbar sind. Wenn und soweit es Wartungsarbeiten, Updates, die Sicherheit und die Systemintegrität erfordern, ist die AMA dazu berechtigt, den Zugang zu eAMA und/oder den Zugang zu den Funktionen von eAMA zeitweilig einzuschränken.

4.3 Entsprechende Beschränkungen werden auf geeignete Weise bekanntgegeben.

5. Haftung, Zurechnung und Sorgfaltspflicht des Nutzers

5.1 Alle Online- und E-Anträge/Meldungen/Antragsänderungen/Flächendigitalisierungen (INVEKOS-GIS) etc., die über eAMA eingebracht werden, werden dem eingeloggten Nutzungsberechtigten zugerechnet. Es liegt nach den Nutzungsbestimmungen des AMA-Benutzerkontos im Verantwortungsbereich des Nutzungsberechtigten, dafür zu sorgen, dass der Zugang zu seinem AMA-Benutzerkonto nur berechtigten Personen möglich ist. Der Nutzungsberechtigte haftet der AMA verschuldungsunabhängig für alle Schäden, die durch die Nutzung seines AMA-Benutzerkontos durch unberechtigte Personen eintreten.

5.2 Für andere Schäden haftet der Nutzungsberechtigte der AMA, wenn diese durch den Nutzungsberechtigten schuldhaft und unter Missachtung der in diesen Nutzungsbestimmungen angeführten Regelungen verursacht worden sind.

6. Änderung der Benutzerdaten

6.1 Wenn sich die Benutzerdaten (Name, Anschrift, etc.) geändert haben oder nicht richtig sind, sind diese unverzüglich entweder vom Nutzungsberechtigten selbst im eAMA zu berichtigen oder es ist die zuständige Stelle zu kontaktieren, sofern die Korrektur online nicht möglich ist. 

6.2 Bei Betriebsstrukturänderungen muss die zuständige Stelle herangezogen werden.

7. INVEKOS-GIS - Nutzungsrechte

7.1 Im Rahmen des INVEKOS-GIS (Geografisches Informations-System) wird Ihnen via Internet ein Luftbild (Orthofoto) mit darübergelegter digitaler Katastermappe (DKM) zur Verfügung gestellt. Das INVEKOS-GIS ist verpflichtend bei der Flächenermittlung im Rahmen der Antragstellung zu verwenden.

7.2 Die Orthofotos bzw. die Originaldaten des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) und deren Folgeprodukte dürfen ausschließlich vom Nutzungsberechtigten als verpflichtendes Mittel für die Antragstellung im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (INVEKOS) verwendet werden. Jede andere Nutzung oder gar Weitergabe der seitens AMA zur Verfügung gestellten Daten ist ausdrücklich und ausnahmslos verboten. Der Nutzungsberechtigte haftet verschuldensunabhängig für die Verletzung dieser begrenzten Nutzungsrechte und verpflichtet sich, die AMA bzw. den Bund gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten.

8. Empfangsbestätigung

Der Empfang eines Online- oder E-Antrages oder einer elektronisch vorgenommenen Meldung wird auf elektronischem Weg von der AMA bestätigt. Erst wenn diese Empfangsbestätigung aus- bzw. zugestellt wurde, gilt der Online- oder E-Antrag oder die elektronisch vorgenommene Meldung zum Zeitpunkt des ausgewiesenen Eingangsdatums und mit der gegebenenfalls laufenden Nummer als eingebracht.

9. Kosten

9.1 Die AMA bietet eAMA unentgeltlich an. Davon unabhängig sind jedoch Gebühren, Abgaben, Kosten, etc., die sich aus den jeweiligen Rechtsvorschriften ergeben, zu leisten.

9.2 Die Nutzung des Internet ist wie bei allen anderen Nutzungen mit Kosten (z. B. für Provider) verbunden, die der Nutzungsberechtigte zu bezahlen hat. Die AMA selbst verrechnet aber für die Nutzung keine zusätzlichen Kosten.

10. Aufbewahrung von Unterlagen

10.1 Die Aufbewahrungspflichten und Fristen sind in den jeweiligen Gesetzen, Verordnungen oder Rechtsgrundlagen geregelt und sind einzuhalten.

10.2 In bestimmten Bereichen im eAMA kann der Benutzer Dokumente hochladen. Nicht erforderliche, aber trotzdem vom Benutzer hochgeladene Dokumente (z. B. nicht angeforderte Pachtverträge, Gesundheitsatteste etc.) werden unter Umständen gemeinsam mit anderen Unterlagen gespeichert.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Diese Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

11.2 Der Nutzungsberechtigte kann diese Nutzungsvereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist, aber nur durch Deaktivierung des AMA-Benutzerkontos kündigen. Die bereits über das AMA-Benutzerkonto vorgenommenen Eingaben oder Handlungen werden dadurch nicht berührt. Eine separate Kündigung dieser Nutzungsvereinbarung ohne Deaktivierung des AMA-Benutzerkontos ist nicht möglich.

12. Änderung der Nutzungsbestimmungen

12.1 Die AMA behält sich das Recht vor, die Nutzungsbestimmungen zu ändern und anzupassen.

12.2 Änderungen dieser Nutzungsbestimmungen werden dem Nutzungsberechtigten von der AMA zeitgerecht in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht (gemäß § 28 Abs. 1 Z 2 Marktordnungsgesetz 2021 – MOG 2021).

12.3 Sollten diese Nutzungsbestimmungen wesentlich geändert werden, sind sie neuerlich zu akzeptieren. Werden sie nicht akzeptiert, ist eine weitergehende Nutzung des eAMA nicht möglich, bis den neuen Nutzungsbestimmungen zugestimmt wird.

13. Datenschutzerklärung

13.1 Die AMA wird jederzeit die Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einhalten.

13.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die AMA im Rahmen von eAMA wird in der Datenschutzerklärung näher erläutert, die unter www.ama.at/datenschutzerklaerung abgerufen werden kann.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Das Nutzungsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

14.2 Erfüllungsort ist Wien. Für sämtliche Streitigkeiten aus und über das gegenständliche Vertragsverhältnis ist ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht für Wien zuständig.

14.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. 

14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen ungültig oder unanwendbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien erklären, dass sie die ungültige bzw unanwendbare Bestimmung durch eine gültige und anwendbare Bestimmung ersetzen werden, die dem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.