Ein- und Ausfuhrregelung - Allgemeine Informationen
Lizenzen sind auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union (EU) für Einfuhren und Ausfuhren von bestimmten Erzeugnissen der gemeinsamen Marktorganisation von bzw. nach Drittländern erforderlich.
Zur Verwaltung des Außenhandels steht den Ländern der EU das Instrument der Lizenzpflicht zur Verfügung. Eine allgemeine Lizenzpflicht besteht derzeit bei der Einfuhr von Reis, Hanf und Hanfsamen sowie Ethylalkohol.
Bei zahlreichen anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen werden Einfuhrlizenzen zur Verwaltung von Zollkontingenten verwendet, welche unter bestimmten Voraussetzungen einen zollbegünstigten Import ermöglichen.
Für bestimmte Ausfuhrzollkontingente ist die Vorlage einer Ausfuhrlizenz bei der Zollstelle erforderlich, um im Drittland von einer zollbegünstigten Einfuhr profitieren zu können.
Lizenzen können nur von natürlichen und juristischen Personen, die in der EU niedergelassen sind, bei jeder Lizenzstelle in der EU beantragt werden. Lizenzen im Rahmen von Kontingentregelungen müssen bei der zuständigen Lizenzstelle des jeweiligen Mitgliedstaats beantragt werden, in dem das Unternehmen seinen Sitz (Niederlassung) hat und im zentralen Umsatzsteuerregister registriert ist.
Produktbereiche und Sektoren:
- Milch und Milchprodukte
- Pflanzliche Erzeugnisse (gemeinsame Marktorganisation für Getreide, Reis, Zucker, Fette, Hanf, Obst und Gemüse, sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse)
- Vieh und Fleisch (gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Eier)