Kurzinformation Lizenzen der gemeinsamen Marktorganisation

1. Antragstellung

Wer darf beantragen?

Natürliche und juristische Personen, die in der Europäischen Union (EU) niedergelassen sind

Wo und wie wird beantragt?

  • Bei der Agrarmarkt Austria (AMA):
    • Elektronisch:
      über das Unternehmensserviceportal (USP) unter https://www.usp.gv.at anhand der von der AMA eingerichteten Internetapplikation:
      "AMA-eLizenzantrag"
    • Analog:
      mit den entsprechenden Formblättern (können bei der AMA beantragt werden):
      • AGRIM (Import)
      • AGREX (Export)

Frist für Antragstellung:

  • Tagesaktuelle Lizenzen - an jedem Arbeitstag
  • Kontingentlizenzen - innerhalb der vorgesehenen Antragsfristen

2. Lizenzerteilung

Erteilung einer elektronischen Lizenz mit direkter Übermittlung an das Zollsystem - für Zollabfertigung in Österreich
Erteilung einer Papierlizenz - für Zollabfertigung in anderen Mitgliedsstaaten

Tagesaktuelle Lizenzen

  • am selben Arbeitstag, wenn der Antrag bis spätestens 13.00 Uhr vollständig und korrekt in der AMA einlangt (inkl. Sicherheit)

Kontingentlizenzen

  • nach entsprechender Information der EU-Kommission 

3. Sicherheiten, Lizenzrechte und -pflichten

Wirkung der Lizenz

  • Berechtigt und verpflichtet zur Ein- bzw. Ausfuhr des beantragten Erzeugnisses innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lizenz
  • Zur Vorlage bei der Zollstelle für Ein- und Ausfuhr
  • Gültig in allen EU-Mitgliedstaaten

Sicherheit 

  • Hinterlegung einer Sicherheit bei Beantragung der Lizenz erforderlich
  • Die Höhe der Sicherheit richtet sich nach dem betreffenden Erzeugnis, der beantragten Menge und dem Verfahren (Details dazu in den bereichsspezifischen Merkblättern)
  • Bis 100,00 Euro: keine Sicherheit erforderlich
  • Möglichkeiten zur Hinterlegung der Sicherheit:
    • Garantie / Einzelbankgarantie
    • Einzahlung auf das Konto der AMA:
      IBAN: AT29 6000 0000 9204 8070
      BIC: BAWAATWW

4. Nachweise & Rückgabe

  • Sicherheitsfreigabe nach Erfüllung aller Pflichten
  • Nachweis durch:
    • Rückgabe der Lizenz an die AMA (innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer)

Achtung: Bei Verwendung von weniger als 95 % der erteilten Menge oder Fristüberschreitung verfällt die Sicherheit ganz oder teilweise

5. Sonderregelungen

Einfuhrkontingente mit Drittländern: Mit bestimmten Drittländern hat die EU Einfuhrkontingente unter Anwendung eines begünstigten Zollsatzes eröffnet.

  • Nutzung begünstigter Zollsätze
  • Verwaltung der Mengen erfolgt entweder durch:
    • Lizenzen (Zuteilungsverfahren)
    • Zollstellen (Windhundverfahren)