Kurzinformation Lizenzen der gemeinsamen Marktorganisation
1. Antragstellung
Wer darf beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die in der Europäischen Union (EU) niedergelassen sind
Wo und wie wird beantragt?
- Bei der Agrarmarkt Austria (AMA):
- Elektronisch:
über das Unternehmensserviceportal (USP) unter https://www.usp.gv.at anhand der von der AMA eingerichteten Internetapplikation:
"AMA-eLizenzantrag" - Analog:
mit den entsprechenden Formblättern (können bei der AMA beantragt werden):- AGRIM (Import)
- AGREX (Export)
- Elektronisch:
Frist für Antragstellung:
- Tagesaktuelle Lizenzen - an jedem Arbeitstag
- Kontingentlizenzen - innerhalb der vorgesehenen Antragsfristen
2. Lizenzerteilung
Erteilung einer elektronischen Lizenz mit direkter Übermittlung an das Zollsystem - für Zollabfertigung in Österreich
Erteilung einer Papierlizenz - für Zollabfertigung in anderen Mitgliedsstaaten
Tagesaktuelle Lizenzen
- am selben Arbeitstag, wenn der Antrag bis spätestens 13.00 Uhr vollständig und korrekt in der AMA einlangt (inkl. Sicherheit)
Kontingentlizenzen
- nach entsprechender Information der EU-Kommission
3. Sicherheiten, Lizenzrechte und -pflichten
Wirkung der Lizenz
- Berechtigt und verpflichtet zur Ein- bzw. Ausfuhr des beantragten Erzeugnisses innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lizenz
- Zur Vorlage bei der Zollstelle für Ein- und Ausfuhr
- Gültig in allen EU-Mitgliedstaaten
Sicherheit
- Hinterlegung einer Sicherheit bei Beantragung der Lizenz erforderlich
- Die Höhe der Sicherheit richtet sich nach dem betreffenden Erzeugnis, der beantragten Menge und dem Verfahren (Details dazu in den bereichsspezifischen Merkblättern)
- Bis 100,00 Euro: keine Sicherheit erforderlich
- Möglichkeiten zur Hinterlegung der Sicherheit:
- Garantie / Einzelbankgarantie
- Einzahlung auf das Konto der AMA:
IBAN: AT29 6000 0000 9204 8070
BIC: BAWAATWW
4. Nachweise & Rückgabe
- Sicherheitsfreigabe nach Erfüllung aller Pflichten
- Nachweis durch:
- Rückgabe der Lizenz an die AMA (innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer)
Achtung: Bei Verwendung von weniger als 95 % der erteilten Menge oder Fristüberschreitung verfällt die Sicherheit ganz oder teilweise
5. Sonderregelungen
Einfuhrkontingente mit Drittländern: Mit bestimmten Drittländern hat die EU Einfuhrkontingente unter Anwendung eines begünstigten Zollsatzes eröffnet.
- Nutzung begünstigter Zollsätze
- Verwaltung der Mengen erfolgt entweder durch:
- Lizenzen (Zuteilungsverfahren)
- Zollstellen (Windhundverfahren)