Was ist zu tun, wenn...
Anbringung der Ohrmarken (die elektronische Ohrmarke ist im linken Ohr in Blickrichtung des Kalbes anzubringen) innerhalb von sieben Tagen (bei Freilandhaltung innerhalb von 20 Tagen) Eintragung ins Bestandsverzeichnis innerhalb von sieben Tagen (verpflichtend, wenn kein eAMA-Zugriff vorhanden ist), Geburtsmeldung innerhalb von sieben Tagen an die zuständige Bezirksbauernkammer oder über Internet (http://www.eama.at) unter Angabe der Betriebsnummer, Ohrmarkennummer des Kalbes, Geburtsdatum, Geschlecht, Ohrmarkennummer des Muttertieres, Hauptrasse und Zweitrasse (bei Kreuzungstieren), Ohrmarke des Vaters (falls bekannt).
Totgeburten sind prinzipiell nicht meldepflichtig, besteht jedoch im Rahmen einer Tierbestandsversicherung die Verpflichtung dazu, ist eine Geburtsmeldung mit anschließender Verendungsmeldung durchzuführen. Der Inhalt der Geburtsmeldung entspricht dem einer Normgeburt.
Achtung: Verendet ein Kalb vor der Anbringung der Ohrmarken innerhalb der ersten 7 Lebenstage, ist eine Geburts- mit anschließender Verendungsmeldung verpflichtend durchzuführen. Die bei der Geburtsmeldung vergebene Ohrmarke ist am Tierkörper anzubringen.
Dieser muss im Original entweder mit der Meldung innerhalb von sieben Tagen an die zuständige Bezirksbauernkammer oder direkt an die Agrarmarkt Austria (AMA)/Referat Rinderkennzeichnung unter Angabe von Betriebsnummer, Ohrmarkennummer des Tieres, Datum des Kaufs, Geburtsdatum, Geschlecht, Ohrmarkennummer der Mutter, Hauptrasse oder Zweitrasse (bei Kreuzungstieren), Herkunftsland übermittelt werden. Eintragung ins Bestandsverzeichnis innerhalb von sieben Tagen (verpflichtend, wenn kein eAMA-Zugriff vorhanden ist).
Importe aus dem innergemeinschaftlichen Raum können über Internet (http://www.eama.at) nicht erfasst werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständige Bezirksbauernkammer bzw. direkt mit der Agrarmarkt Austria (AMA) ist notwendig!
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Eintragung ins Bestandsverzeichnis innerhalb von sieben Tagen (verpflichtend, wenn kein eAMA-Zugriff vorhanden ist), Meldung des Kaufs innerhalb von sieben Tagen unter Angabe von Betriebsnummer, Ohrmarkennummer des Tieres, Datum des Kaufs, frühere Ohrmarkennummer, Geburtsdatum (falls vorhanden), Geschlecht, Hauptrasse und Zweitrasse (bei Kreuzungstieren), Herkunftsland direkt an die Agrarmarkt Austria (AMA).
Außerdem muss die zuständige Amtstierärztin bzw. der zuständige Amtstierarzt informiert werden, welcher die weitere Vorgangsweise erklärt bzw. die amtliche (Um-)Kennzeichnung überwacht.
Importe aus Drittländern können über Internet (http://www.eama.at) nicht erfasst werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksbauernkammer bzw. direkt mit der Agrarmarkt Austria (AMA) ist notwendig!
Eintragung ins Bestandsverzeichnis innerhalb von sieben Tagen (verpflichtend, wenn kein eAMA-Zugriff vorhanden ist).
Auch bei Hausschlachtungen müssen Rinder (Kälber) von einem zuständigen Fleischuntersuchungsorgan auf Tauglichkeit untersucht werden.
Eintragung ins Bestandsverzeichnis innerhalb von sieben Tagen (verpflichtend, wenn kein eAMA-Zugriff vorhanden ist), Meldungen der Verendung innerhalb von sieben Tagen an die zuständige Bezirksbauernkammer oder über Internet (http://www.eama.at) unter Angabe von Betriebsnummer, Ohrmarkennummer, Datum der Verendung.
Im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen werden TKV Bescheinigungen stichprobenartig überprüft.
Achtung: Verendet ein Kalb vor der Anbringung der Ohrmarken innerhalb der ersten 7 Lebenstage, ist eine Geburts- mit anschließender Verendungsmeldung verpflichtend durchzuführen. Die bei der Geburtsmeldung vergebene Ohrmarke ist am Tierkörper anzubringen.
Die Meldung des Verlusts eines Rindes ist durch geeignete Nachweise (zum Beispiel Verlustanzeige bei der Fundbehörde oder Diebstahlsanzeige) zu belegen. Die Nachweise sind an die Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien, Fax Nr. 050 3151 495 oder per Email an tkz@ama.gv.at zu übermitteln.
Der Auftrieb von Rindern auf Almen und Weiden im Zeitraum von 01.04. bis 15.11. des aktuellen Jahres ist mit einer Alm-/Weidemeldung RINDER nur von der meldeverantwortlichen Person für die Alm-/Weideflächen an die Rinderdatenbank zu melden. Die Alm-/Weidemeldung RINDER muss online über das eAMA-RinderNET gemeldet werden. Auch der Abtrieb eines Rindes muss zum Zeitpunkt des Abtriebs aktiv gemeldet werden. Beachten Sie die Meldefrist von 14 Tagen.
Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt zu Alm/Weidemeldung Rinder.
Bei der Kennzeichnung ist zu beachten, dass die elektronische Ohrmarke im linken Ohr des Kalbes/Rindes einzuziehen ist. Zur Orientierung bzw. Klarstellung des linken Ohrs, ist immer von der Blickrichtung des Rindes auszugehen.

Am Betrieb vorrätige konventionelle Ohrmarken können weiterverwendet werden.
Die Leseabstände liegen bei 20 bis 30 cm bei mobilen Lesegeräten. Bei stationären Lesegeräten sind bis zu 80 bis 100 cm möglich. Die Leseabstände hängen generell von der Konfiguration und Sendeleistung der Lesegeräte ab.
Können die elektronischen Ohrmarken nicht vom eingesetzten System gelesen werden, besteht kein unmittelbarer Nutzen. Es sind aber auch keine Fehlfunktionen zu erwarten.
Sollen die Vorteile der elektronischen Ohrmarke genutzt werden können, empfehlen wir mit dem Hersteller bzw. Handelsbetrieb des am Betrieb eingesetzten Systems Kontakt aufzunehmen, um die erforderlichen Anpassungen des eingesetzten Systems im Stall zu prüfen.
Ein Fehler tritt auf, wenn vom eingesetzten System die elektronische Ohrmarke gelesen wird, die ausgelesene Ohrmarkennummer jedoch keinem Tier zugeordnet werden kann, da die elektronische Ohrmarke im System noch nicht initialisiert bzw. abgespeichert ist.
Abhängig von der eingesetzten Software/Steuerung kann eine Lösung mit oder ohne Mitwirkung des Herstellers bzw. Handelsbetrieb erfolgen:
- Ist eine Initialisierung bzw. Abspeicherung der elektronischen Ohrmarke in der Anlage möglich, wird in weiterer Folge das Rind anhand der elektronischen Ohrmarke erkannt. Es sind anschließend keine Fehlfunktionen mehr zu erwarten.
- Ist eine Initialisierung bzw. Abspeicherung der elektronischen Ohrmarke in der Anlage nicht möglich, hilft möglicherweise ein Softwareupdate der Steuerung der Anlage oder andere Anpassungen um zukünftig Fehlfunktionen zu vermeiden.
Zur Abklärung notwendiger Softwareupdates bzw. Anpassungen der Anlage wird die Kontaktaufnahme mit dem Hersteller bzw. Handelsbetrieb des am Betrieb eingesetzten Systems empfohlen.
Treten aufgrund der elektronischen Ohrmarken Fehlfunktionen bei am Betrieb vorhandenen Fütterungsautomaten, AMS/Melkroboter oder der Kälbertränkeautomaten auf und lassen sich diese nicht unmittelbar nach Rücksprache mit dem Hersteller beheben, besteht die Möglichkeit bei der AMA mittels Formular anstelle der elektronischen Ohrmarken konventionelle Ohrmarkensets zu bestellen. Damit wird ausreichend Zeit gegeben, die erforderlichen Anpassungen des am Betrieb eingesetzten Systems ohne Fehlfunktionen im täglichen Ablauf zu planen und in weiterer Folge vorzunehmen.
Das erforderliche Formblatt „Antrag auf Ausnahme von der Belieferung mit elektronischen Rinder-Ohrmarkensets“ steht unter dem Link zum Download bereit.
Die elektronische Ohrmarke ist im linken Ohr des Kalbes/Rindes anzubringen.

Allflex Ohrmarken (Farbe gelb) werden von 90 % der Betriebe eingesetzt. Für das Einziehen der elektronischen Ohrmarke ist die Allflex Zange in roter Farbe erforderlich. Diese Zange kann zu einem vereinbarten Preis von € 14,22 bei der Fa. Jacoby, Teichweg 2, 5400 Hallein (Ansprechperson: Herr Christian Seewald, Tel. 06245/895127, E-Mail: Seewald.Christian@jacoby-gm.at) bestellt werden.
Für den Einsatz der Gewebeohrmarken der Fa. Caisley (Farbe weiß) kann die bisherige Ohrmarkenzange weiterverwendet werden. Ohrgewebsproben werden über die bereits festgelegten Wege an das zuständige Labor übermittelt.

Bei einem Verlust der Ohrmarke des rechten Ohres ist eine herkömmlichen Ohrmarke und bei einem Verlust Ohrmarke des linken Ohres ist eine elektronischen Ohrmarke unverzüglich über Internet (http://www.eama.at), schriftlich bzw. per Telefon bei der zuständigen Bezirksbauernkammer oder in der AMA nachzubestellen. Bei der Bestellung einer elektronischen Ersatzohrmarke sind betriebliche Einrichtungen zu berücksichtigen. Die entsprechende Ohrmarke wird nachproduziert und dem Tierhalter per Post zugesandt, wobei hier von einer durchschnittlichen Lieferzeit von fünf bis sieben Tagen auszugehen ist. Diese Frist ist abhängig von der Zustellgeschwindigkeit der Post.