Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau

03.11.2020 Frühesten Umbruchtermin der Variante 3 beachten

Eine Bodenbearbeitung (Umbruch) von Begrünungsflächen der Variante 3 im Rahmen der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ ist frühestens am Sonntag, den 15. November 2020 zulässig. Zwischenfruchtbegrünungen müssen „mechanisch“ beseitigt werden. Dabei können nach dem vorgegebenen Begrünungszeitraum Bodenbearbeitungsgeräte wie Pflug, Grubber, Kreiselegge, Scheibenegge, Rotoregge, Fräse, Tiefenlockerer oder Messerwalze eingesetzt werden. Begrünungen mit Variante 3 müssen jedoch nicht im Herbst umgebrochen werden, sondern können auch über den Winter stehen bleiben. Ein Umstieg von Begrünungsvariante 3 auf eine höher prämierte Begrünungsvariante wie 4 oder 5 ist jedoch nicht mehr möglich.

Generell sind die Nutzung (Mahd und Abtransport) und Pflege (Häckseln und Walzen – ausgenommen Messerwalze) sowie eine Beweidung einer angelegten Zwischenfruchtbegrünung im Begrünungszeitraum erlaubt, sofern eine flächendeckende Begrünung erhalten bleibt und die Begrünung weiterwachsen kann. Der Einsatz einer Messerwalze im Begrünungszeitraum ist jedoch nicht zulässig, da es dabei zu einem Bodeneingriff kommt. Ein Drusch von Zwischenfrüchten ist ebenfalls nicht erlaubt. Nach einem Abhäckseln der Begrünungsflächen muss eine flächendeckende Begrünung erhalten bleiben (d.h. entsprechender Zeitpunkt und entsprechender Bodenabstand beim Häckseln). Wenn die Begrünungspflanzen abgefroren sind bzw. der Begrünungszeitraum vorbei ist, kann auch ein bodennahes Abhäckseln durchgeführt werden.

Im Begrünungszeitraum sind eine mineralische Stickstoffdüngung sowie ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vom Zeitpunkt der Anlage der Begrünung bis zum Ende des Begrünungszeitraumes nicht zulässig. In diesem Zeitraum darf auch keine Bodenbearbeitung (inkl. Tiefenlockerung bzw. Untergrundlockerung) durchgeführt werden. Ausgenommen davon ist lediglich die Bodenbearbeitung zur Vorbereitung des Anbaus im Strip Till-Verfahren, wie z.B. Streifenfräsarbeiten.

Weitere detaillierte Informationen zu den Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ und „Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)“ sind in den jeweiligen Maßnahmenerläuterungsblättern unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter zu finden.