Herbstantrag 2021: „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ und „Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)“

07.10.2021 Beantragung der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ noch bis am 15. Oktober 2021 möglich

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ müssen den Herbstantrag 2021 bis spätestens am Freitag, den 15. Oktober 2021 online einreichen und begrünte Flächen mit entsprechenden Begrünungsvarianten beantragen. Der Verpflichtungszeitraum für diese Maßnahme ist bei allen Betrieben ausgelaufen. Zusätzlich zur Beantragung der Begrünungsvarianten muss daher im Herbstantrag 2021 unbedingt auch die aktive Verlängerung der Maßnahme vorgenommen werden, um eine Prämienauszahlung im Verlängerungsjahr 2022 sicherzustellen. Die Verlängerung ist nur für Betriebe möglich, die bereits bisher an der Maßnahme teilgenommen haben. Es besteht keine Verpflichtung zur Verlängerung von auslaufenden Maßnahmen. Betriebe, die keine Begrünung mehr durchführen wollen, dürfen keinen Verlängerungsantrag stellen. Begrünungen nach Variante 6 können noch bis zum 15. Oktober 2021 angelegt werden.

          Zum Abgabetermin 15. Oktober 2021 gibt es keine Nachfrist.

Alle anderen Maßnahmen können noch bis 15. Dezember 2021 für das Verlängerungsjahr 2022 verlängert werden. Weitere Informationen zur Teilnahme am ÖPUL 2015 im Verlängerungsjahr 2022 sind unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Aktuelle-Informationen/2021/OePUL-2015-Herbstantrag-2021 zu finden.

Die Einreichung des Online-Herbstantrages 2021 ist ausschließlich über www.eama.at möglich.

Für Betriebe, die auch an der Maßnahme „Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)“ teilnehmen, ist beim Herbstantrag 2021 Folgendes zu beachten:

 
  • Der Anbau aller „erosionsgefährdeten Kulturen“ muss im Anschluss an die gemäß den Begrünungsvarianten 4, 5 oder 6 angelegte Begrünung entweder mittels Mulch- oder Direktsaat oder mittels Strip-Till-Verfahren erfolgen. Dies erfordert die zusätzliche Beantragung von „MZ“ auf den betroffenen Begrünungsflächen.
  • Wenn am Betrieb keine Begrünung gemäß den Varianten 4, 5 oder 6 beantragt wird oder nach den Varianten 4, 5 oder 6 keine „erosionsgefährdete Kultur“ angebaut wird, muss kein „MZ“ am Betrieb beantragt werden.
  • Die Beantragung von MZ-Flächen ist im Herbstantrag 2021 noch bis spätestens am Mittwoch, den 15. Dezember 2021 möglich. Sinnvollerweise wird jedoch MZ gleichzeitig mit der Begrünungsbeantragung angegeben.
  • Die Maßnahme „Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)“ muss ebenfalls im Herbstantrag 2021 verlängert werden, um eine Prämiengewährung bzw. gültige Teilnahme an der Maßnahme im Jahr 2022 zu erreichen.

Als Hilfestellung für die Erfassung des Online-Herbstantrags 2021 steht auf www.ama.at/Fachliche-Informationen/Herbstantrag/Handbuecher-Online-Antrag ein Leitfaden zur Verfügung.

Detaillierte fachliche Informationen zur Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ sowie zur Maßnahme „Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)“ inklusive Auflistung der als erosionsgefährdet eingestuften Kulturen sind im jeweiligen Maßnahmenerläuterungsblatt unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter zu finden.