ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen im Antragsjahr 2021

25.03.2021 Projektbestätigungen wurden automatisch verlängert

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Naturschutzmaßnahmen leisten durch die Einhaltung zielgerichteter Bewirtschaftungsmaßnahmen auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Lebensräume. Um an den angebotenen ÖPUL 2015-Maßnahmen „Naturschutz“ (WF), „Naturschutzfachlich wertvolle Pflegeflächen“ (WPF), „Ergebnisorientierter Naturschutzplan“ (ENP) und „Natura 2000 – Landwirtschaft“ (N2) teilnehmen zu können, ist für die ausgewählten Flächen eine Projektbestätigung erforderlich. Diese wurde von der für den Naturschutz zuständigen Stelle des Landes ausgestellt und enthält neben den einzelflächenbezogenen Zielen auch konkrete Bewirtschaftungsvorgaben für die Flächen.

Projektbestätigungen für 2021 verlängert

Für das Antragsjahr 2021 verlängerte sich die Gültigkeit aller mit 31. Dezember 2020 auslaufenden Projektbestätigungen automatisch bis zum 31. Dezember 2021, wenn der teilnehmende Betrieb einen fristgerechten Verlängerungsantrag im Herbst 2020 für die jeweilige Naturschutzmaßnahme eingereicht hat. In diesem Fall müssen im Jahr 2021 alle bisherigen Naturschutzflächen im Mehrfachantrag-Flächen weitergeführt werden. Lediglich die nach wie vor gültige Verpflichtungsabgleichstoleranz (maximal 5 % der Maßnahmenfläche bzw. jedenfalls 0,50 ha) kann bei Flächenreduktionen am Betrieb ausgeschöpft werden, um Rückforderungen für die Vorjahre hintanzuhalten. Die Verlängerung der Projektbestätigung konnte für einzelne Naturschutzflächen von der für den Naturschutz zuständigen Stelle des Landes verweigert werden oder unter geänderten Bedingungen erfolgen. Davon betroffene Betriebe wurden bereits von den für den Naturschutz zuständigen Stellen des Landes schriftlich kontaktiert.

Die Angabe der Schlagnutzungsart im Mehrfachantrag-Flächen muss immer mit der tatsächlichen Nutzung in der Natur und den Vorgaben in der Projektbestätigung übereinstimmen. Die entsprechenden Bewirtschaftungsauflagen und Verbote sind wie in den Vorjahren einzuhalten. Können Auflagen auf Grund von natürlichen Umständen (zum Beispiel Nässe) oder aus betrieblichen Notwendigkeiten (zum Beispiel Futtermangel) nicht eingehalten werden, ist das mit der für den Naturschutz zuständigen Stelle des Landes schriftlich abzustimmen. Gegebenenfalls wird die Projektbestätigung abgeändert. Sämtliche schriftliche Vereinbarungen mit der zuständigen Stelle des Landes sind am Betrieb aufzubewahren und bei etwaigen Vor-Ort-Kontrollen dem Prüforgan vorzulegen.

Projektbestätigung ist auf eAMA einsehbar

Unter www.eama.at können im INVEKOS-GIS die vorhandenen Projektbestätigungsauflagen je Schlag aufgerufen werden. Zusätzlich kann eine aktuelle Projektbestätigung für den Betrieb jederzeit im Register „Flächen“ unter dem Punkt „Projektbestätigung ÖPUL 2015“ generiert werden. Es ist jedenfalls empfehlenswert, die Projektbestätigung in Papierform am Betrieb aufzubewahren und sich zu vergewissern, dass die darin enthaltenen Auflagen erfüllt werden.

Übergangsjahr 2022

Die Fortführung der Naturschutzmaßnahmen wird nicht nur im heurigen Jahr, sondern auch im Übergangsjahr 2022 möglich sein. Dazu muss wiederum ein fristgerechter Herbstantrag 2021 abgegeben werden. Die Projektbestätigungen werden voraussichtlich nochmals verlängert.