Fünfte Änderung der Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 veröffentlicht

31.08.2022 Änderung betrifft die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ 2022

Ende August 2022 wurde die fünfte Änderung der Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) veröffentlicht. Diese ist auch unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Recht zu finden.

Die Änderung beinhaltet ausschließlich die Umsetzung der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ im Jahr 2022. Im Sommer/Herbst 2022 angelegte Begrünungen sind im Mehrfachantrag-Flächen 2022 zu beantragen und werden dem Antragsjahr 2022 zugeordnet. Weitere Informationen dazu können unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelle-informationen/2022/oepul-2015-begruenung-2022-abschied-vom-herbstantrag nachgelesen werden.