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21.11.2023

Fristende zur Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ naht

Die im Antragsjahr 2023 bodennah ausgebrachte Menge an Gülle, Jauche oder Biogasgülle und die separierte Rindergüllemenge sind bis spätestens am 30. November im Mehrfachantrag 2023 anzugeben

Betriebe, die heuer an der Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ teilnehmen, können noch bis einschließlich den 30. November 2023 mittels einer Korrektur zum Mehrfachantrag 2023 bodennah ausgebrachte oder separierte Mengen prämienfähig nachbeantragen oder ändern. Nach der geregelten Frist können nur mehr Reduktionen beantragter Mengen berücksichtigt werden.

Die im Jahr 2023 im erlaubten Zeitraum bodennah ausgebrachten Mengen an Gülle, Jauche oder Biogasgülle und die im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 separierten Rindergüllemengen sind online unter www.eama.at in der Beilage „MFA-Angaben“ des Mehrfachantrages 2023 in Kubikmeter einzutragen. Die Beantragung muss mit den verpflichtend zu führenden Aufzeichnungen übereinstimmen, diese sind bei einer stattfindenden Vor-Ort-Kontrolle dem Prüforgan vorzulegen. 

Es müssen auch die im Dezember 2023 geplanten noch zu separierenden Rindergüllemengen bis spätestens am 30. November 2023 mitbeantragt werden. Wenn nicht abgeschätzt werden kann, wie viel Rindergülle im Dezember 2023 noch separiert wird, wird empfohlen, diese Menge erst im Jahr 2024 zu separieren und somit im Mehrfachantrag 2023 nicht mehr zu beantragen. Gülle, die ab dem Jänner 2024 separiert wird, ist im Mehrfachantrag 2024 zu beantragen.

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Achtung

Die Einreichung des Mehrfachantrages 2024 ist bereits möglich. Es ist daher darauf zu achten, dass die Beantragung der bodennah ausgebrachten oder separierten Mengen im richtigen Antrag durchgeführt wird.

Wird im Förderjahr 2023 keine Menge für das bodennahe Ausbringungsverfahren oder für die Gülleseparierung beantragt, erlischt der Vertrag für diese Maßnahme. Es ist ein neuer fristgerechter Maßnahmenantrag bis spätestens am 31. Dezember 2023 im Mehrfachantrag 2024 erforderlich, wenn der Betrieb im Folgejahr an der Maßnahme teilnehmen möchte.

Weitere detaillierte Informationen sind im Maßnahmeninformationsblatt „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter verfügbar.

Aktuelle News

  • 02.09.2025
    Aufzeichnungsverpflichtungen bei der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“

    Innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen müssen spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen elektronisch dokumentiert werden und es ist eine Stickstoffbilanzierung durchzuführen

  • 14.08.2025
    Meldeverpflichtungen zu tierbezogenen ÖPUL-Maßnahmen

    Der Abgang von beantragten Tieren muss innerhalb vorgegebener Fristen bekannt gegeben werden

  • 22.07.2025
    Terminüberblick zu der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

    Auf die Fristen für die Anlage und die Beantragung der Begrünungsvarianten achten

  • 07.07.2025
    Informationen zu den ÖPUL-Maßnahmen „Almbewirtschaftung“ und „Tierwohl – Behirtung“

    Bis spätestens am 15. Juli müssen alle förderfähigen Tiere erstmalig aufgetrieben sein und die Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste eingereicht werden

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

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