Fristende zur Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ naht

21.11.2023 Die im Antragsjahr 2023 bodennah ausgebrachte Menge an Gülle, Jauche oder Biogasgülle und die separierte Rindergüllemenge sind bis spätestens am 30. November im Mehrfachantrag 2023 anzugeben

Betriebe, die heuer an der Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ teilnehmen, können noch bis einschließlich den 30. November 2023 mittels einer Korrektur zum Mehrfachantrag 2023 bodennah ausgebrachte oder separierte Mengen prämienfähig nachbeantragen oder ändern. Nach der geregelten Frist können nur mehr Reduktionen beantragter Mengen berücksichtigt werden.

Die im Jahr 2023 im erlaubten Zeitraum bodennah ausgebrachten Mengen an Gülle, Jauche oder Biogasgülle und die im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 separierten Rindergüllemengen sind online unter www.eama.at in der Beilage „MFA-Angaben“ des Mehrfachantrages 2023 in Kubikmeter einzutragen. Die Beantragung muss mit den verpflichtend zu führenden Aufzeichnungen übereinstimmen, diese sind bei einer stattfindenden Vor-Ort-Kontrolle dem Prüforgan vorzulegen. 

Es müssen auch die im Dezember 2023 geplanten noch zu separierenden Rindergüllemengen bis spätestens am 30. November 2023 mitbeantragt werden. Wenn nicht abgeschätzt werden kann, wie viel Rindergülle im Dezember 2023 noch separiert wird, wird empfohlen, diese Menge erst im Jahr 2024 zu separieren und somit im Mehrfachantrag 2023 nicht mehr zu beantragen. Gülle, die ab dem Jänner 2024 separiert wird, ist im Mehrfachantrag 2024 zu beantragen.

Achtung

Die Einreichung des Mehrfachantrages 2024 ist bereits möglich. Es ist daher darauf zu achten, dass die Beantragung der bodennah ausgebrachten oder separierten Mengen im richtigen Antrag durchgeführt wird.

Wird im Förderjahr 2023 keine Menge für das bodennahe Ausbringungsverfahren oder für die Gülleseparierung beantragt, erlischt der Vertrag für diese Maßnahme. Es ist ein neuer fristgerechter Maßnahmenantrag bis spätestens am 31. Dezember 2023 im Mehrfachantrag 2024 erforderlich, wenn der Betrieb im Folgejahr an der Maßnahme teilnehmen möchte.

Weitere detaillierte Informationen sind im Maßnahmeninformationsblatt „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter verfügbar.