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23.01.2023

Nationale Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 veröffentlicht

Rechtssicherheit für das ÖPUL 2023 gegeben

Die Sonderrichtlinie für das österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2023) wurde kürzlich vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) erlassen.

Die allgemein geltenden und die besonderen Förderbedingungen für die ÖPUL 2023-Maßnahmen sind in der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 geregelt und sie bildet die Grundlage für den Vertragsabschluss zwischen der förderwerbenden Person und dem Bund bis Programmende 2028.

Die Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 baut auf den Bestimmungen des Marktordnungsgesetzes 2021 (MOG 2021) und der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung (GSP-AV) auf.

Die relevanten nationalen und EU-Rechtsgrundlagen stehen auf www.ama.at > Fachliche Informationen > ÖPUL > Recht zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zu den ÖPUL 2023-Maßnahmen sind in den aktuellen Maßnahmeninformationsblättern unter www.ama.at > Fachliche Informationen > ÖPUL > Merkblätter oder unter dem Link www.ama.at/oepul-massnahmen zum Herunterladen verfügbar.

Aktuelle News

  • 18.11.2025
    Mengenangaben bei der ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ überprüfen

    Die heuer bodennah ausgebrachte Menge an Gülle, Jauche oder Biogasgülle und die separierte Rindergüllemenge sind bis spätestens am 30. November im Mehrfachantrag 2025 anzugeben

  • 08.10.2025
    Verpflichtende Weiterbildung bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen bis Ende des Jahres 2025 abschließen

    Die Teilnahmebestätigungen werden von den Bildungsanbietern bei vorliegender Einverständniserklärung automatisch an die AMA übermittelt

  • 26.09.2025
    Einreichtermin für die Begrünungsvarianten 4 bis 7 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

    Die Beantragungsfrist endet am 30. September

  • 16.09.2025
    Meldung des Almabtriebs und Meldepflichten bei der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“

    Bei Tierbewegungen sind Meldefristen zu beachten

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

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