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03.05.2023

ÖPUL 2023 - Die hohen Niederschläge und Kälte im Frühjahr 2023 werden bei bestimmten Maßnahmenfristen als bewirtschaftungsverändernder Umstand anerkannt

Witterungsbedingte Abweichungen bei den Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ und „Erosionsschutz Acker“ werden bei Vor-Ort-Kontrollen toleriert

Bei der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ ist ein maximaler Zeitraum zwischen Umbruch der Zwischenfrucht und Anbau der Folgehauptkultur mit 30 Tagen vorgegeben. Im Rahmen der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ darf der Zeitraum zwischen der ersten Bodenbearbeitung und dem Anbau der Folgekultur beim Mulchsaatverfahren maximal 4 Wochen betragen. Grundsätzlich muss die Flächenbewirtschaftung so erfolgen, dass die Einhaltung der genannten Fristen durch vorausschauende Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen gewährleistet ist.

Vor-Ort-Kontrollen berücksichtigen witterungsbedingte Fristüberschreitung

Die im Frühjahr 2023 teilweise unerwartet hohen sowie lange andauernden Niederschläge machten vielerorts Ackerböden länger unbefahrbar. In Kombination mit dem unvorhergesehenen Kälteeinbruch im April verzögerte sich oftmals der ursprünglich geplante fristgerechte Anbau einer Sommerung. Sofern es witterungsbedingt zu geringfügigen Überschreitungen der oben genannten Fristen gekommen ist, wird dies unter Glaubhaftmachung einer vorausschauenden Bewirtschaftung bei einer etwaigen Vor-Ort-Kontrolle nicht als Verstoß bewertet. Voraussetzung dafür ist, dass der Anbau zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt wurde bzw. wird. Entsprechende Belege (z.B. Fotos) sind am Betrieb aufzubewahren, um diesen Umstand nachweisen zu können.

Keine einzelbetriebliche Meldung an die AMA erforderlich

Eine gesonderte einzelbetriebliche Meldung ist im Fall einer witterungsbedingten Fristüberschreitung bezüglich der maximal 30 Tage bei der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ und der maximal 4 Wochen zwischen der ersten Bodenbearbeitung und dem Anbau der Folgekultur beim Mulchsaatverfahren bei der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ nicht erforderlich. In den verpflichtend zu führenden schlagbezogenen Aufzeichnungen der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ sind das Datum des Begrünungsumbruchs und das Datum der Anlage der nachfolgenden Hauptfrucht zu dokumentieren.

Aktuelle News

  • 08.10.2025
    Verpflichtende Weiterbildung bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen bis Ende des Jahres 2025 abschließen

    Die Teilnahmebestätigungen werden von den Bildungsanbietern bei vorliegender Einverständniserklärung automatisch an die AMA übermittelt

  • 26.09.2025
    Einreichtermin für die Begrünungsvarianten 4 bis 7 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

    Die Beantragungsfrist endet am 30. September

  • 16.09.2025
    Meldung des Almabtriebs und Meldepflichten bei der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“

    Bei Tierbewegungen sind Meldefristen zu beachten

  • 02.09.2025
    Aufzeichnungsverpflichtungen bei der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“

    Innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen müssen spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen elektronisch dokumentiert werden und es ist eine Stickstoffbilanzierung durchzuführen

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

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