Nachstehend finden Sie die Meldungen aus dem Jahr 2025.
Der Abgang von beantragten Tieren muss innerhalb vorgegebener Fristen bekannt gegeben werden
Auf die Fristen für die Anlage und die Beantragung der Begrünungsvarianten achten
Bis spätestens am 15. Juli müssen alle förderfähigen Tiere erstmalig aufgetrieben sein und die Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste eingereicht werden
Unter www.mahdzeitpunkt.at ist die Vorverlegungskarte für das Jahr 2025 einsehbar
Die Prämie für 2025 kann unter bestimmten Bedingungen auch bei Umbruch der Zuckerrüben und Nachbau einer anderen Ackerkultur gewährt werden
Die Bodenproben müssen rechtzeitig von einem akkreditierten Labor analysiert werden und sind unter www.eama.at zu erfassen
Der Weidezeitraum läuft von 1. April bis 31. Oktober
Bei der Angabe von förderwürdigen Kulturen im Mehrfachantrag werden automatisch Prämienzuschläge gewährt
In den ÖPUL-Maßnahmen UBB und BIO können Pheromonfallen bei Zuckerrüben gefördert werden
Mulchsaat, Direktsaat, Saat im Strip-Till-Verfahren, Untersaaten, Anhäufungen bei Kartoffeln und begrünte Abflusswege werden gefördert
In der Feldstücksliste des Mehrfachantrages ist eine Codierung vorzunehmen
Wichtige Aufzeichnungen und Änderungen ab 2025
Informationen zur ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“
Neue Maßnahmen ab dem Antragsjahr 2025
Auszahlungsmitteilungen werden von der AMA versendet