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08.10.2025

Verpflichtende Weiterbildung bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen bis Ende des Jahres 2025 abschließen

Die Teilnahmebestätigungen werden von den Bildungsanbietern bei vorliegender Einverständniserklärung automatisch an die AMA übermittelt

Für bestimmte ÖPUL-Maßnahmen müssen Weiterbildungsveranstaltungen besucht werden, die dem Erwerb maßnahmenbezogenen Fachwissens dienen.

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Achtung

Die Frist zur Absolvierung des notwendigen Mindestausmaßes an Schulungsstunden für die folgenden ÖPUL-Maßnahmen endet am 31. Dezember 2025:

  • Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
  • Biologische Wirtschaftsweise
  • Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
  • Almbewirtschaftung – Naturschutz auf der Alm
  • Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland

Betroffene Betriebe sollten daher prüfen, ob die Weiterbildungsverpflichtung bereits erfüllt worden ist und gegebenenfalls noch offene Stunden bis spätestens Ende Dezember absolvieren.

Bei den Maßnahmen “Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ und “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ können die notwendigen Schulungen noch im Jahr 2026 erfüllt werden. Für den ab dem Antragsjahr 2025 angebotenen Zuschlag „Almweideplan“ in der Maßnahme „Almbewirtschaftung“ muss die Weiterbildung bis zum 15. Juli des ersten Jahres der Beantragung absolviert werden.

ÖPUL-Maßnahme

Themen

Mindestausmaß

Frist

Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung

biodiversitätsrelevante Themen

3 Stunden

31. Dezember 2025

Biologische Wirtschaftsweise

biodiversitätsrelevante Themen

3 Stunden

Biologische Wirtschaftsweise

5 Stunden

Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel

Stickstoffdüngung und angepasste Nutzungshäufigkeit im Grünland

3 Stunden

Almbewirtschaftung – Naturschutz auf der Alm

naturschutzorientierte und biodiversitätsfördernde Almbewirtschaftung

4 Stunden

Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland

Grünlandbewirtschaftung

5 Stunden

Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker

Grundwasserschutz, Humusaufbau, wassersparende Bewirtschaftungsmethoden bzw. grundwasserschonende Bewässerung oder stickstoff-/emissionsreduzierte Fütterung von Schweinen

10 Stunden

31. Dezember 2026

Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker – Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien

Bodenproben, Humusaufbau oder pfluglose Bodenbearbeitung

3 Stunden

Ergebnisorientierte Bewirtschaftung

Regionales Vernetzungstreffen

-

Almbewirtschaftung – Almweideplan

Almwirtschaft (Weideführung, standortangepasste Beweidung) und damit verbundene ökologische Auswirkungen

4 Stunden

15. Juli des ersten Jahres der Beantragung

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Hinweis

Sollte der Weiterleitung zugestimmt worden sein, werden die Nachweise für absolvierte Weiterbildungen von den Bildungsanbietern direkt an die AMA übermittelt. Wenn der Bildungsanbieter auf der Kursbesuchsbestätigung die Anrechenbarkeit des absolvierten Kurses für die betroffene ÖPUL-Maßnahme bestätigt, ist davon auszugehen, dass der AMA diese Weiterbildung entsprechend gemeldet wird. Die Übermittlung von Teilnahmebestätigungen an die AMA ist nicht erforderlich!

Die nächste Datenübermittlung der Bildungsinstitute an die AMA findet Anfang 2026 statt. Die AMA prüft im Anschluss die Daten. Wird die erforderliche Stundenanzahl nicht erreicht, werden die betroffenen Betriebe angeschrieben und es besteht die Möglichkeit zur Nachreichung von gegebenenfalls nicht weitergeleiteten Schulungszertifikaten.

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Aktuelle News

  • 26.09.2025
    Einreichtermin für die Begrünungsvarianten 4 bis 7 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

    Die Beantragungsfrist endet am 30. September

  • 16.09.2025
    Meldung des Almabtriebs und Meldepflichten bei der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“

    Bei Tierbewegungen sind Meldefristen zu beachten

  • 02.09.2025
    Aufzeichnungsverpflichtungen bei der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“

    Innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen müssen spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen elektronisch dokumentiert werden und es ist eine Stickstoffbilanzierung durchzuführen

  • 14.08.2025
    Meldeverpflichtungen zu tierbezogenen ÖPUL-Maßnahmen

    Der Abgang von beantragten Tieren muss innerhalb vorgegebener Fristen bekannt gegeben werden

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

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