Bei Mulchsaat auf den frühestmöglichen Bodenbearbeitungstermin achten
Die Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker erfordert die voraussichtliche Düngeplanung bis zum 28. Februar
Auf korrekte Angaben im Mehrfachantrag ist zu achten
Informationen zur ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“
Auszahlungsmitteilungen werden von der AMA versendet
Ein Umstieg in die Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ ist nur mehr bis 31. Dezember 2025 möglich
Die heuer bodennah ausgebrachte Menge an Gülle, Jauche oder Biogasgülle und die separierte Rindergüllemenge sind bis spätestens am 30. November im Mehrfachantrag 2025 anzugeben
Wichtige Hinweise zur Antragseinreichung und optimalen Vorbereitung
Die Teilnahmebestätigungen werden von den Bildungsanbietern bei vorliegender Einverständniserklärung automatisch an die AMA übermittelt
Die Beantragungsfrist endet am 30. September
Bei Tierbewegungen sind Meldefristen zu beachten
Innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen müssen spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen elektronisch dokumentiert werden und es ist eine Stickstoffbilanzierung durchzuführen
Der Abgang von beantragten Tieren muss innerhalb vorgegebener Fristen bekannt gegeben werden
Auf die Fristen für die Anlage und die Beantragung der Begrünungsvarianten achten
Bis spätestens am 15. Juli müssen alle förderfähigen Tiere erstmalig aufgetrieben sein und die Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste eingereicht werden
Am 25. Juni 2025 erfolgen durch die Agrarmarkt Austria (AMA) planmäßig umfangreiche Auszahlungen im Gesamtvolumen von rund 333 Millionen Euro.
Unter www.mahdzeitpunkt.at ist die Vorverlegungskarte für das Jahr 2025 einsehbar
Die Prämie für 2025 kann unter bestimmten Bedingungen auch bei Umbruch der Zuckerrüben und Nachbau einer anderen Ackerkultur gewährt werden
Die Bodenproben müssen rechtzeitig von einem akkreditierten Labor analysiert werden und sind unter www.eama.at zu erfassen
Ausnahmeregelungen für Betriebe wegen der Maul- und Klauenseuche
Der Weidezeitraum läuft von 1. April bis 31. Oktober
Bei der Angabe von förderwürdigen Kulturen im Mehrfachantrag werden automatisch Prämienzuschläge gewährt
In den ÖPUL-Maßnahmen UBB und BIO können Pheromonfallen bei Zuckerrüben gefördert werden
Mulchsaat, Direktsaat, Saat im Strip-Till-Verfahren, Untersaaten, Anhäufungen bei Kartoffeln und begrünte Abflusswege werden gefördert
In der Feldstücksliste des Mehrfachantrages ist eine Codierung vorzunehmen
Wichtige Aufzeichnungen und Änderungen ab 2025
Neue Maßnahmen ab dem Antragsjahr 2025
Die Frist für den ÖPUL-Maßnahmenantrag endet am 31. Dezember 2024
Bereits absolvierte und von den Bildungsanbietern gemeldete Weiterbildungen sind unter www.eama.at einsehbar
Die heuer bodennah ausgebrachte Menge an Gülle, Jauche oder Biogasgülle und die separierte Rindergüllemenge sind bis spätestens am 30. November im Mehrfachantrag 2024 anzugeben
Auf die Erhaltung des Grünlands ist bei drei ÖPUL-Maßnahmen zu achten
Maßnahmeninformationsblätter wurden aktualisiert
Werden Tiere von Almen abgetrieben, muss dies unter Einhaltung von Fristen gemeldet werden.
Innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen müssen spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen elektronisch dokumentiert werden und es ist eine Stickstoffbilanzierung durchzuführen.
Bestimmte im ÖPUL nicht prämienfähige Flächen sind gesondert im Mehrfachantrag zu kennzeichnen.
Der Abgang von beantragten Tieren muss bekannt gegeben werden.
Auf die Anlage einer flächendeckenden Begrünung ist zu achten.
Bis spätestens am 15. Juli müssen alle förderfähigen Tiere erstmalig aufgetrieben sein und die Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste eingereicht werden.
Die Auflagen laut Projektbestätigung können nun im eAMA als Liste heruntergeladen werden
Unter www.mahdzeitpunkt.at ist die Schnittzeitpunktvorverlegungskarte für das Jahr 2024 einsehbar
Bei Auftrieb auf Fremd-, Alm-, oder Gemeinschaftsweiden ist keine Abmeldung von Schafen und Ziegen am Heimbetrieb notwendig
Bei Teilnahme an diesen Maßnahmen sind verpflichtend Bodenproben zu ziehen
Durch die Änderungen bei GLÖZ 8 gibt es im ÖPUL einiges zu beachten
Neuerungen bei der Meldung von Zu- und Abgängen bei Schafen und Ziegen; Aufzeichnungsvorgaben wurden vereinfacht
Nach Zwischenfrüchten wird Mulchsaat, Direktsaat und Saat im Strip-Till-Verfahren gefördert
In der Feldstücksliste des Mehrfachantrages 2024 sind Pflanzenschutzmitteleinsätze zu deklarieren
Aufzeichnungen sind für verschiedene ÖPUL-Maßnahmen notwendig
Früheste Umbruchtermine beachten
Die Beantragung ist noch bis 31. Dezember 2023 möglich
Die im Antragsjahr 2023 bodennah ausgebrachte Menge an Gülle, Jauche oder Biogasgülle und die separierte Rindergüllemenge sind bis spätestens am 30. November im Mehrfachantrag 2023 anzugeben
Beantragungsfrist endet am 30. September
Tierzu- und -abgänge sind der AMA zu melden
Innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen müssen spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen elektronisch dokumentiert werden. Eine Stickstoffbilanzierung ist ebenfalls durchzuführen.
Antragsfrist für die Varianten 1 bis 3 endet am 31. August, späteste Anlagezeitpunkte beachten
Mindestens 85 % der Ackerfläche müssen ganzjährig begrünt sein
Keine Meldung an die AMA notwendig, wenn Maßnahmen nach der guten fachlichen Praxis angewendet wurden
Die Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste ist spätestens am 17. Juli einzureichen. Der Erstauftrieb der förderfähigen Tiere muss bis spätestens am 15. Juli erfolgen.
Neu - Zuschlag für den Verzicht auf Mähaufbereiter
Der Abgang von beantragten Tieren muss unmittelbar bekannt gegeben werden
Prämienzuschläge sind möglich
Witterungsbedingte Abweichung von der Anlagefrist 15. Mai wird bei bestimmten Maßnahmen toleriert
Witterungsbedingte Abweichungen bei den Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ und „Erosionsschutz Acker“ werden bei Vor-Ort-Kontrollen toleriert
In der Feldstücksliste des Mehrfachantrages sind Pflanzenschutzmitteleinsätze zu deklarieren
Einzeltierbezogene Beantragung von Schafen und Ziegen erforderlich
Durch den modularen Aufbau sind zahlreiche Prämienzuschläge möglich
Für im Sommer/Herbst 2022 angelegte Zwischenfrüchte ist die Teilnahme an der ÖPUL 2023-Maßnahme „Erosionsschutz – Acker“ möglich
Bei einigen Maßnahmen sind Aufzeichnungen zu führen
Rechtssicherheit für das ÖPUL 2023 gegeben