FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Vor-Ort-Kontrolle
Damit Fördermittel aus EU, Bund und Ländern korrekt vergeben werden, sind Kontrollen notwendig. Die Agrarmarkt Austria (AMA) ist gesetzlich verpflichtet, diese Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen – nachvollziehbar, zielgerichtet und mit möglichst geringem Aufwand für die Betriebe.
Die AMA wurde mit dem AMA-Gesetz 1992 als öffentliche Zahlstelle eingerichtet und untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK).
Da öffentliche Fördermittel vergeben werden, schreibt der Gesetzgeber eine sorgfältige Prüfung vor. Ziel der Kontrollen ist es sicherzustellen, dass
- Angaben in Anträgen korrekt sind,
- Fördervoraussetzungen eingehalten werden und
- alle relevanten Auflagen erfüllt sind.
Die Agrarmarkt Austria
Sie ist die einzige zugelassene Zahlstelle in Österreich. Als Zahlstelle sind Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen.
Die Abteilung Vorortkontrolle führt die Kontrollen durch – auf Basis klarer EU- und nationaler Vorgaben.
Kontrolliert werden Antragsteller:innen, die Förderungen im Rahmen von EU-Marktordnungen oder Maßnahmen der ländlichen Entwicklung beantragen.
Die Auswahl erfolgt durch folgende Punkte
- Zufallsauswahl
- Risikoanalyse
In einzelnen Fällen kann es zu mehreren Kontrollen pro Jahr kommen – etwa bei unterschiedlichen Maßnahmen oder notwendigen Nachkontrollen.
Je nach Auswahl können unter anderem folgende Bereiche geprüft werden:
- Direktzahlungen inkl. Almauftriebsprämie
- ÖPUL-Maßnahmen
- Ausgleichszulage (AZ)
- Sektor- und Projektmaßnahmen
- Tierkennzeichnung
- Konditionalität
- Schulprogramme und Marktmaßnahmen
Die AMA übernimmt auch Aufträge externer Auftraggeber
- Agrarmarkt Austria Marketing
- Umweltbundesamt
- Bundesländer
Auswahl
Vor-Ort-Kontrolle
Prüfbericht
Möglichkeit zur Stellungnahme
Das Kontrollorgan stellt sich vor, weist den Dienstausweis vor und erläutert den Prüfablauf.
Danach erfolgt – je nach Maßnahme – die Besichtigung von Flächen, Stallungen oder Wirtschaftsräumen und die Kontrolle der erforderlichen Unterlagen.
Zum Abschluss werden der Prüfablauf und die Feststellungen erklärt.
Wichtig
Kontrollorgane dürfen keine Aussagen über mögliche Förderkürzungen treffen. Die fachliche Beurteilung erfolgt in der zuständigen AMA-Fachabteilung.
Das Kontrollorgan darf
- Auskünfte verlangen
- betriebliche Unterlagen einsehen
- Betriebs- und Geschäftsräume betreten
Das Kontrollorgan darf nicht
- Hausdurchsuchungen durchführen
- Unterlagen beschlagnahmen
- Räume zwangsweise betreten
Ja – aber nur, wenn dadurch Zweck und Wirksamkeit der Kontrolle nicht gefährdet werden. Wird niemand angetroffen, wird ein Termin telefonisch oder schriftlich vereinbart.
Tipp
Bereitliegende Unterlagen helfen, die Kontrolle rasch abzuschließen.
Sie können eine Stellungnahme zum Prüfbericht abgeben.
Bei Fragen unterstützen Sie Ihre Bezirksbauernkammer oder die zuständige AMA-Fachabteilung.
Die AMA selbst wird regelmäßig von nationalen und europäischen Stellen überprüft. Zusätzlich gibt es interne Nachkontrollen zur Qualitätssicherung.
Das stellt sicher, dass Kontrollen einheitlich, korrekt und fair durchgeführt werden – im Interesse aller ordnungsgemäß wirtschaftenden Betriebe.
Onlinekontakt
Wichtig
Falls Sie Fragen oder Anmerkungen zu einer durchgeführten Vor-Ort-Kontrolle haben, geben Sie im Betreff die Betriebsnummer und das Datum der Vor-Ort-Kontrolle an.