Private Lagerhaltung Schweinefleisch ab Jänner

17.12.2015 Ab 4. Jänner können Anträge auf Beihilfen für die private Lagerhaltung (PLH) von Schweinefleisch gestellt werden.

Die bereits im September von EU-Agrarkommissar Phil Hogan angekündigte und am 1. Dezember beschlossene Maßnahme startet zu Beginn des neuen Jahres. Sie soll den seit dem Vorjahr in einer schwierigen Lage befindlichen Schweinemarkt stabilisieren. In den letzten Monaten hat sich der Preisdruck nochmals erhöht.

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde die Durchführungsverordnung veröffentlicht. Demnach liegen die Fördergelder, je nach Teilstück und Lagerdauer (90, 120 oder 150 Tage), zwischen 250 und 364 EUR je t. Das bedeutet eine Erhöhung um rund 20 % zur letzten PLH, die im März und April 2015 lief.

Zusätzlich werden Zuschüsse auch für die Einlagerung von Schweinespeck (mit oder ohne Schwarte) gewährt. In dieser Kategorie beträgt die Lagerbeihilfe 168 bis 182 EUR je t. Schweinespeck ist traditionell auf dem russischen Markt gefragt und daher stark von der von Moskau verhängten Einfuhrsperre betroffen.

Eine weitere Neuerung ermöglicht die vorzeitige Auslagerung frühestens nach 60 Tagen, wenn die Ware in Drittländer exportiert wird. In diesem Fall werden die Förderbeträge um Tagessätze gekürzt, die in der Verordnung veröffentlicht wurden.

Die Mindestmengen für Anträge betragen 10 t bei knochenloser Ware bzw. 15 t bei Schweinefleisch mit Knochen. Außerdem muss eine Sicherheit von 20 % des Beihilfenbetrages geleistet werden.

Pausackerl, 17. Dezember 2015

Weiterführende Informationen:
Amtsblatt der Europäischen Union