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16.09.2020

Sämtliche Auszahlungstermine für das Antragsjahr 2020 fixiert

Am 17. Dezember 2020 erfolgt die Hauptauszahlung für die Direktzahlungen, das Österreichische Umweltprogramm und die Ausgleichszulage.

Die Hauptauszahlung der Direktzahlungen für das Antragsjahr 2020 erfolgt zu 100 Prozent am 17. Dezember 2020. Jene geringe Anzahl an Betrieben, deren Kontrollen systembedingt zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind, kommen voraussichtlich im April 2021 zur Auszahlung.
Für das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) und die Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen (Ausgleichszulage) für das Antragsjahr 2020 erfolgt am 17. Dezember 2020 eine Zahlung in der Höhe von 75 Prozent. Die restlichen Mittel für diese Maßnahmen werden voraussichtlich im April 2021 überwiesen.

DI Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA: „Gerade in einem Jahr wie diesem ist für unsere Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit besonders wichtig. Auch in diesem Jahr ist sichergestellt, dass ein großer Teil der Leistungsabgeltungen noch heuer überwiesen wird“.

Die Auszahlungstermine für das Antragsjahr 2020 wurden in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus festgelegt.

Alle geplanten Auszahlungstermine sind auch unter https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/Auszahlungstermine jederzeit abrufbar.

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