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Eier und Geflügel - Meldewesen
Eier und Geflügel
Allgemein
Aufgrund der Vieh-Meldeverordnung 2018 sind Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und Packstellen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, wöchentliche Preismeldungen an die Agrarmarkt Austria zu übermitteln.
Aus diesen Daten werden gewichtete Durchschnittspreise errechnet, welche die Grundlage für die Meldeverpflichtung an die EU Kommission bilden. Außerdem werden auf Grund dieser Daten diverse Statistiken für die unterschiedlichsten Institutionen (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Statistik Austria usw.) erstellt. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung unter
Marktinformation – Eier und Geflügel
.
Eier und Geflügel
*NEU*
MERKBLATT - Meldewesen Eier und Geflügel
(PDF, 456 kB)
Stand: 12. Jänner 2021
*NEU*
Benutzerhandbuch - Meldewesen Eier und Geflügel
(PDF, 563 kB)
Stand: 12. Jänner 2021
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