Zucker
Allgemein
Nach dem Auslaufen der EU-Zuckerquotenregelung wurden folgende Regelungen für den Zuckersektor ab 01. Oktober 2017 neu festgelegt:
eine umfassende Regelung für Branchenvereinbarungen
die Möglichkeit einer Beihilfe für die private Lagerhaltung
die Anwendung von Marktstörungsklauseln
eine Marktinformationsregelung (aufgrund der Verordnung (EU) 2017/1185) die im Wesentlichen folgende Punkte beinhaltet:
Erhebung der Zucker- und Isoglucoseerzeugung
Feststellung der Zucker- und Isoglucosebestände
ein Informationssystem für Zucker- und Zuckerrübenpreise
eine Einfuhrregelung für Präferenzeinfuhren aufgrund von Handelsabkommen
eine Zollregelung für Zuckereinfuhren aus anderen Ursprungsländern, als den vorgenannten Handelsabkommen (die Aus- und Einfuhr von Zucker, außerhalb von Handelsabkommen ist ab 01. Oktober 2017 OHNE Lizenzen möglich)