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25.05.2016

EU genehmigt - Austrian Agricultural Certification Scheme der AMA

Mit Durchführungsbeschluss (EU) 2016/708 der Kommission vom 11. Mai 2016 wurde das lang erwartete nationale Nachhaltigkeitssystem von der Europäischen Kommission genehmigt. Das Austrian Agricultural Certification Scheme – AACS umfasst (wie schon das bisherige AMA-System) die Kontrolle von landwirtschaftlichen Ausgangsstoffen (Getreide, Ölsaaten und Pflanzenöle), die auf österreichischen Flächen angebaut und geerntet werden und zur Herstellung von nachhaltigen Biokraftstoffen und nachhaltigen flüssigen Biobrennstoffen gemäß der Richtlinie 2009/28/EG vorgesehen sind.
Dieses System umfasst auch die Übernahme von Ausgangsstoffen aus anderen Mitgliedsstaaten bzw. Drittstaaten - welche durch andere freiwillige Systeme zertifiziert wurden - in die Massenbilanz, wie auch die Akzeptanz der österreichischen Nachhaltigkeitsdokumente durch diese Systeme, die vor allem zum Export bestimmter Waren unumgänglich sind.
DI Günther Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA: „Den betroffenen österreichischen Unternehmen steht mit AACS ein kostengünstiges, bereits in der Praxis erprobtes Zertifizierungssystem ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand zur Verfügung. Es bedeutet Erleichterung bei Exporten, kaum Mehraufwand für die Firmen und wenig Änderung in der fachlichen Abwicklung.“
Da sich das neue AACS-System inhaltlich fast vollständig mit dem bisherigen AMA-System deckt, ist mit der Systemänderung für die betroffenen Firmen kein zusätzlicher Mehraufwand  verbunden. Die AMA wird die bei ihr registrierten Unternehmen (Zertifizierungssystem und Meldeverpflichtung) noch in einem separaten Newsletter bzw. auf ihrer Homepage über allfällige Neuerungen/Änderungen in Zusammenhang mit dem Umstieg ins neue AACS-System informieren.

 
Warum AACS anstatt bisheriges AMA-System?

Unternehmen im Sinne der Bestimmungen der Richtlinie 2009/28/EG in der Kette der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen aus nachhaltig erzeugten Ausgangsstoffen mussten in Österreich seit 2010 beim nationalen AMA-Zertifizierungssystem registriert sein. Die nationalen Systeme wurden jedoch von der Europäischen Kommission ab Ende 2012 nicht anerkannt und waren daher mit europäischen freiwilligen Regelungen nicht mehr kompatibel.
Mit der Richtlinie (EU) 2015/1513 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 wurde für Mitgliedstaaten die Möglichkeit geschaffen, ihr nationales System der Kommission zu melden. Österreich hat umgehend das „Austrian Agricultural Certification Scheme“ der Kommission gemeldet und jetzt auch genehmigt bekommen. Damit ist gewährleistet, dass die AACS-zertifizierte nachhaltige Ware von allen europäischen freiwilligen Regelungen anerkannt werden muss.

Weitere Informationen finden Sie unter Fachliche Informationen/Nachhaltigkeit.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at

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